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Fragen rund um das Coronavirus

Corona-Quarantäne: Kriege ich weiterhin mein Gehalt?

Inzwischen sind in Deutschland mehr als 1000 Menschen in Corona-Quarantäne. Doch wie regelt das der Staat arbeitsrechtlich?

Was ist mit meinem Job?

Die Zahl der Corona-Fälle in Deutschland hat sich über das vergangene Wochenende verdoppelt. Mehr als 1000 Menschen sind inzwischen vorsichtshalber in Quarantäne, weil sie möglicherweise mit Infizierten Kontakt hatten.

“Quarantäne” - da gehen einem natürlich Fragen durch den Kopf: Was ist mit meinem Job? Gibt‘s eigentlich weiterhin Lohn, wenn ich zu Hause bleiben muss?

Paragraph

30 des Infektionsschutzgesetzes greift

Wichtig für die rechtliche Lage ist: Ist die Quarantäne offiziell angeordnet? Denn dann greift der wichtige Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes, wie Arbeitsrechtler Till Bender erklärt: „Prinzipiell gäbe es keinen Lohn, aber ebendas Infektionsschutzgesetz sieht einen Entschädigungsanspruch vor. Das heißt, man bekommt den Lohn aufgrund dieses Gesetzes aus öffentlichen Geldern - in Höhe der normalen gesetzlichen Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen.“