Corona-Quarantäne: Kriege ich weiterhin mein Gehalt?
Inzwischen sind in Deutschland mehr als 1000 Menschen in Corona-Quarantäne. Doch wie regelt das der Staat arbeitsrechtlich?
Inzwischen sind in Deutschland mehr als 1000 Menschen in Corona-Quarantäne. Doch wie regelt das der Staat arbeitsrechtlich?
Die Zahl der Corona-Fälle in Deutschland hat sich über das vergangene Wochenende verdoppelt. Mehr als 1000 Menschen sind inzwischen vorsichtshalber in Quarantäne, weil sie möglicherweise mit Infizierten Kontakt hatten.
“Quarantäne” - da gehen einem natürlich Fragen durch den Kopf: Was ist mit meinem Job? Gibt‘s eigentlich weiterhin Lohn, wenn ich zu Hause bleiben muss?
30 des Infektionsschutzgesetzes greift
Wichtig für die rechtliche Lage ist: Ist die Quarantäne offiziell angeordnet? Denn dann greift der wichtige Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes, wie Arbeitsrechtler Till Bender erklärt: „Prinzipiell gäbe es keinen Lohn, aber ebendas Infektionsschutzgesetz sieht einen Entschädigungsanspruch vor. Das heißt, man bekommt den Lohn aufgrund dieses Gesetzes aus öffentlichen Geldern - in Höhe der normalen gesetzlichen Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen.“
Ähnlich ist es übrigens, wenn die ganze Firma auf Anordnung geschlossen wird. Auch da gibt es weiterhin Lohn. „Was man aber nicht machen darf, ist einfach so zu Hause bleiben – ohne Quarantäne-Anordnung und nur aus Sorge“, sagt RPR1.Infochef Jens Baumgart.