Auch andere Giftpflanzen wie etwa der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) sorgen immer wieder für Probleme - wenn sie in der Nähe von Kindergärten oder Sportplätzen, an Ufern oder Fahrradwegen auftauchen. Wenn die Sonne stark scheint, kann das Gewächs bei Hautkontakt starke Rötungen bis hin zu Verbrennungen und schwere allergische Reaktionen verursachen. Vor allem Kinder und Menschen mit empfindlicher Haut können massiv geschädigt werden. Aber auch Tiere können schmerzhafte Blasen erleiden.
Im Gegensatz zur Ambrosia-Pflanze gebe es für Kreuzkräuter und Bärenklau keine Überwachungsprogramme und keine Bekämpfungspflicht. „Wenn ein Kleingärtner Lust hat, Riesenbärenklau als Zierpflanze auf seiner privaten Fläche zu pflanzen, kann ihm keiner was“, erklärt der Experte. In anderen Ländern sei das anders, fügt er hinzu. Hier gebe es bei „Problempflanzen“ eine Rechtsgrundlage, die Sicherheitsabstände, Beseitigungs- und Bekämpfungspflichten vorsieht. Solche Vorschriften sind allerdings für die Verwaltung eine enorme Last, sie müssten kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.
Quelle: dpa