Gartenarbeit im März: Fehler vermeiden, sonst wird's teuer!
Ab dem 1. März sollten Hobbygärtner die Heckenschere lieber liegenlassen, sonst drohen Strafen. Größere Schneidearbeiten sind ab dann verboten - zum Schutz von Vögeln.
Ab dem 1. März sollten Hobbygärtner die Heckenschere lieber liegenlassen, sonst drohen Strafen. Größere Schneidearbeiten sind ab dann verboten - zum Schutz von Vögeln.
Die Vorfreude auf den Frühling steigt und die ersten Vorboten zeigen sich bereits. Schneeglöckchen spitzeln mit ihren weißen Köpfchen aus der Erde, Hasel und Erle blühen - sehr zum Leidwesen von Heuschnupfen-Geplagten - und damit im Frühling auch alle anderen Blumen und Sträucher prächtig blühen können, ist es an der Zeit den Garten aus dem Winterschlaf zu holen.
Doch Vorsicht, wer nach dem 29. Februar 2024 die Schere ansetzt und zu viel schneidet, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen, denn ab dem 1. März 2024 greift wieder das Schnittverbot für Hecken und Bäume.
Das Fällen oder Roden von Bäumen und das starke Zurückschneiden von Hecken muss bis Ende Februar abgeschlossen sein, so sieht es das Bundesnaturschutzgesetz vor. In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen.
Der Grund dafür ist ganz simple: der Schutz von brütenden Vögeln. Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten sollen per Gesetz geschützt werden, heißt es von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen:
(1) Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Grundsätzlich sind schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken und Bäumen erlaubt, damit sie nicht verwildern. Laut Gesetz heißt es: "[...] zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."
Auch wenn der "schonende Form- und Pflegeschnitt" ganzjährig erlaubt ist, sollten Hobbygärtner nur vorsichtig die Schere ansetzen und zuvor prüfen, ob in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat.
Arbeiten, die ab März erlaubt sind:
Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können teuer werden. Wer § 39 ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann – egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde – immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden!