Autos auf Autobahn
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Autos auf Autobahn
CO₂-Zuschlag & Versicherungs-Typ-Klasse

Ab 2023: Wichtige Änderungen für alle Autofahrenden

Nicht nur der alte Lappen muss getauscht werden, mit dem neuen Jahr kommen einige Änderungen auf Autofahrer*innen zu. Das muss beachtet werden.

Staatliche Prämie für E-Autos ändert sich

Zu Beginn des Jahres wurde der höchste Wert aller Zeiten an gemeldeten PKWs in Deutschland verzeichnet: Rund 48,54 Millionen Fahrzeuge waren registriert. 2023 kommen auf die Autofahrer*innen jedoch einige Änderungen zu. Hier ein Überblick. 

Die Förderung von Elektrofahrzeugen wurde von der Bundesregierung neu ausgerichtet. Ab dem 1. Januar 2023 erhalten noch Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, eine Prämie. Dieser "Umweltbonus" ist auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. 

Plug-in-Hybride bekommen jedoch ab 2023 keine Förderung mehr. Grund: Die Elektromobilität ist inzwischen so populär, dass die Förderung reduziert werden kann, heißt es laut inRLP.de. Stattdessen gilt dann für E-Autos eine neue, reduzierte Prämie. Der Staat fördert Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis bis zu 40.000 Euro mit 4.500 Euro und 2.250 Euro, die vom Hersteller bezuschusst werden. Die Fördersumme beläuft sich somit auf 6.750 Euro. 

Bei Netto-Listenpreisen bis 65.000 Euro liegt der Zuschuss bei 3.000 Euro plus 1.500 Euro, also insgesamt 4.500 Euro Förderung. Und noch eine Änderung kommt ab dem 1. September 2023: Nur noch Privatpersonen können die E-Auto-Förderung beantragen. 

Mit CO₂-Zertifikaten Geld machen

E-Auto-Besitzende können mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO₂-Zertifikats an die Firmen, die laut Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu viel Kohlendioxid ausstoßen, Geld verdienen. Jedes Jahr kann das Zertifikat neu verkauft werden. Während es 2022 noch 400 Prämie waren, schätzen Expert*innen für 2023, dass sich der Betrag um rund 60 Euro verringern wird. 

Neue Versicherungs-Typ-Klasse

Die HU-Plakette bekommt ein neues Design. Im Jahr 2023 müssen alle Autos mit einer rosa Plakette zur Hauptuntersuchung in die Werkstatt. Wird diese bestanden, gibt es im Anschluss einen orangen Stempel bis zum Jahr 2025. Gute Nachricht: Die Kosten für die Hauptuntersuchung bleiben vorerst stabil. 

Die "normale" Hauptuntersuchung für Pkw (bis 3,5 Tonnen) kostet ab 56,60 Euro (TÜV Süd), zusammen mit der Abgasuntersuchung, die meist gleichzeitig ansteht, belaufen sich die Kosten auf rund 120,50 Euro. 

Starke Veränderungen gibt es bei den Typ- und Regionalklassen. Während rund 4,8 Millionen Autofahrer*innen durch die neuen Typklassen der Kfz-Versicherung Geld sparen, kommen rund 8,1 Millionen mit ihrem Fahrzeug im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. 

Für rund 29,3 Millionen Autofahrenden, also rund 70 Prozent der Fahrzeuge, ändert sich im Hinblick auf die Kfz-Haftpflicht nichts. Die Pkws bleiben bei den Typklassen von 2022. 

In Hinblick auf die Regionalklasse gibt es für rund 10,1 Millionen Autobesitzende eine Änderung, denn sie werden in eine höhere Stufe verschoben. Dafür werden rund 5,5 Millionen heruntergestuft und 26,8 Millionen bleiben in der gleichen Regionalklasse wie 2022. 

Höhere Kosten für Kfz-Versicherung

Autofahrer'innen müssen sich auf höhere Kfz-Versicherungsbeiträge einstellen. Die Gründe: Die Inflation sowie die immer teurer werdenden Ersatzteile sorgen dafür, dass die Reparaturkosten ansteigen. Eine Beitragsanpassung ist daher aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unvermeidbar. 

Mit einem Wechsel der Autoversicherung können Versicherte jedoch viel Geld sparen.

Änderungen im Verbandskasten

Bereits im Februar 2022 wurde die DIN 13164 angepasst. Diese hält fest, was alles in einem Verbandskasten sein muss. Die neue Regelung sieht vor, dass zusätzlich zwei medizinische Masken hinzugefügt werden müssen. Achtung: Autofahrer*innen haben noch bis 31. Januar 2023 Zeit, ihren Verbandskasten nachzurüsten, falls noch nicht geschehen. Wird man danach ohne Maske im Kasten erwischt, verstößt man gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und muss mit einem Bußgeld von bis zu 10 Euro rechnen. 

Umtausch alter Führerscheine steht an

Bis 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer*innen ihren alten Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein tauschen. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 ausgestellt, bestimmt das Geburtsjahr die Umtauschfrist. 

Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen. Ab dann beginnt auch die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970, die wiederum ein Jahr lang Zeit haben, ihrer Umtauschpflicht nachzukommen. Übrigens: Der neue Führerschein im Scheckkarten-Format hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. 

Kein höherer CO₂-Zuschlag für Treibstoff

Eigentlich würden ab 2023 die CO₂-Abgaben für Benzin und Diesel 2023 auf die nächste teurere Stufe steigen, doch hier ändert sich erstmal nichts. Die Bundesregierung hat aufgrund der übermäßig gestiegenen Energiekosten beschlossen, die jährliche stufenweise Erhöhung von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO₂ für das nächste Jahr auszusetzen. 

 

Quelle: inRLP.de