Am Dienstag, den 19.07.2022 läuft die erste Umtauschfrist von alten Führerscheinen ab. Die Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie bereits von Januar bis Juli verlängert. Tauschen müssen nun alle Autofahrer*innen der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese müssen als Erstes in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
"Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Herrmann rät deshalb allen betroffenen Führerscheininhaber*innen, bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde so schnell wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.