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Verwarnungsgeld droht!

Umtausch alter Führerscheine: Erste Frist läuft jetzt ab!

Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro, wenn er verwischt wird. Die erste Umtauschfrist ist nun abgelaufen. Doch wer muss wann, wo und wie seinen Führerschein umtauschen? Wir haben hier einen Überblick für euch.

Jetzt droht ein Bußgeld

Am Dienstag, den 19.07.2022 läuft die erste Umtauschfrist von alten Führerscheinen ab. Die Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie bereits von Januar bis Juli verlängert. Tauschen müssen nun alle Autofahrer*innen der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese müssen als Erstes in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

"Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Herrmann rät deshalb allen betroffenen Führerscheininhaber*innen, bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde so schnell wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.
 

Warum muss der "Lappen" umgewandelt werden?

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die es vorsieht, dass es ab 2033 EU-weit ausschließlich fälschungssichere und einheitliche Führerscheindokumente geben soll. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden, damit ein Missbrauch verhindert wird.

Wie viele Führerscheine müssen getauscht werden?

Bis Januar 2033 müssen rund 43 Millionen alte Führerscheine in die neuen EU-Kartenführerscheine getauscht werden, so das Bundesverkehrsministerium. Für den Tausch sieht die EU eine zeitliche Staffelung vor, die sich nach dem Ausstellungs- bzw. Geburtsdatum der Führerscheininhaber*innen orientiert. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Zwei Unterscheidungen für Umtauschpflicht:

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
    (Hier ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich.)
  • Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 (aber vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden. 
    (Hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.)
  • Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Sie sind bereits nur noch 15 Jahre gültig.

Wer muss als Nächstes tauschen?

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023. Bis dahin müssen die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 den "alten Lappen" in Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der Geburtsjahre 1965 bis 1970 muss bis spätestens 19. Januar 2024 erfolgen. Nach 1971 geborene Autofahrer*innen haben bis zum 19. Januar 2025 Zeit für die Führerschein-Beantragung.

Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Dieser Termin gilt für Autofahrer*innen, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. 

Fahrerlaubnis bleibt unbefristet bestehen

Sind die Fristen verstrichen, ist der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium nicht mehr gültig. Zu unterscheiden ist dabei aber, dass die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Das "Verfallsdatum" gilt nur für das Dokument ansich und hat nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.

Quelle: dpa, Spiegel

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