Geld in Heizung
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Geld in Heizung
Neue Gesetze und Regelungen

Das ändert sich im Dezember

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, doch vorher hält der Dezember noch ein paar wichtige Neuerungen bereit. Ein Überblick.

Gasabschlag kommt

Bis im Frühjahr 2023 die Gaspreisbremse kommen soll, sollen Gas- und Fernwärmekunden im Kampf gegen die extrem hohen Energiepreise, im Dezember durch eine Einmalzahlung entlastet werden. Hierbei geht es allerdings nicht um die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch in dem besagten Monat, die Einmalzahlung soll sich auf den September-Abschlag beziehen. 

Wer im September nun einen niedrigen Abschlag gezahlt hat, wird eine niedrigere Einmalzahlung erhalten, als Kunden, die im September einen höheren Abschlag zahlen mussten. 

Warnsystem-Test

Am 8. Dezember wird in Deutschland ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Alle Bürger*innen, die im Besitz eines Handys sind und sich im deutschen Mobilfunknetz befinden, sollen um 11 Uhr eine Warnmeldung geschickt bekommen. Der Bildschirm wird aufleuchten und es wird ein lauter Warnton abgespielt.

Mit diesem Test soll das Warnsystem Cell Broadcast getestet werden, welches alle Menschen in Deutschland im Katastrophenfall warnen und besser schützen soll. Der Test wird in 294 deutschen Landkreisen und 107 kreisfreien Städten durchgeführt. Der Vorteil: Es muss zuvor keine App heruntergeladen werden. 

Diese Technologie gibt es eigentlich schon seit fast 20 Jahren. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal, soll das Projekt künftig vor Extremsituationen schneller und zuverlässiger warnen.

Fahrplanänderung bei der Deutschen Bahn

Am 11. Dezember tritt der Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Zudem wurden mehr Fahrten, Linienveränderungen, den Einsatz neuer ICE-Züge sowie eine neue Schnellstrecke zwischen Wendlingen und Ulm, angekündigt.

Bahnreisende von Köln nach Stuttgart kommen künftig, dank der neuen und schnelleren Verbindung, 15 Minuten früher an. Zusätzlich sollen bis zu 20 Züge mehr auf der Strecke fahren.

Insgesamt sollen es in Deutschland 90 Züge mehr geben, unter anderem der neue ICE 3neo, der auf den Strecken zwischen München, Köln und Dortmund zum Einsatz kommt. 

Fristen für Weihnachtspost

Damit die Weihnachtspost und Geschenke auch rechtzeitig zu Heiligabend ankommen, sollten die folgenden DHL-Fristen beachtet werden:

Päckchen:
-    Innerhalb Deutschlands: 20. Dezember
-    Nachbarländer (außer Frankreich): 15. Dezember
-    Frankreich und Italien: 14. Dezember
-    Sonstige europäische Länder: 12. Dezember
-    Außerhalb Europas: 29. November

Briefe und Postkarten:
-    Innerhalb Deutschlands: 22. Dezember
-    Innerhalb Europas: 14. Dezember
-    Außerhalb Europas: 07. Dezember

Böller und Raketen kehren zurück

2020 und 2021 wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Silvester verboten, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie nicht zu überlasten. Dieses Jahr ist ein erneutes Verkaufsverbot von Böllern und Raketen sowie ein generelles Versammlungsverbot nicht vorhergesehen. Die Städte und Landkreise entscheiden selbst, ob es ein Verbot gibt oder nicht.

Energiepauschale für Rentner

Über 300 Euro mehr im Dezember dürfen sich die deutschen Rentnerinnen und Rentner freuen. Die Energiepauschale soll helfen, die hohen Energiepreise abzufedern. Die Einmalzahlung soll bis zum 15. Dezember automatisch von den Rentenkassen ausgezahlt werden. 

Voraussetzung ist ein Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Waisen- oder Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 bestehen muss. Wer einen Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat, bekommt ebenfalls die 300 Euro. 

Beginn der Schlechtwetterzeit

Vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 gilt in Deutschland die Schlechtwetterzeit. Da es in dieser Zeit immer wieder zu Arbeitsmangel und saisonale Arbeitsausfälle kommt, wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotzdem im Betrieb gehalten werden können. Anspruch auf das sogenannte "Saison-Kug" haben Betriebe im Bauhauptgewerbe, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbauerhandwerks.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind können mit 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohnes rechnen. Alle anderen immerhin noch mit 60 Prozent.

 

Quelle: t-online, Deutsche Handwerks-Zeitung, Augsburger Allgemeine