Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2026
Mit dem Jahreswechsel kommen auch zahlreiche Änderungen, die uns direkt betreffen. Vom Kindergeld über den Mindestlohn bis hin zur Rente – 2026 bringt einige Neuerungen.
Mit dem Jahreswechsel kommen auch zahlreiche Änderungen, die uns direkt betreffen. Vom Kindergeld über den Mindestlohn bis hin zur Rente – 2026 bringt einige Neuerungen.
Ab Januar steigt das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird auf 6.828 Euro erhöht. Zusammen mit dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro.
Ab 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Zunächst gilt dieser für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert.
Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer steigt auf 12.348 Euro. Ehepaare oder Lebenspartner profitieren vom doppelten Betrag.
Gutverdienende zahlen höhere Sozialabgaben, da die Beitragsbemessungsgrenzen steigen.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde. Auszubildende dürfen sich ebenfalls über mehr Geld freuen. Die Mindestvergütung steigt im ersten Lehrjahr von derzeit 682 auf 724 Euro. Im zweiten Lehrjahr liegt sie bei 854 Euro, im dritten bei 977 und im vierten Ausbildungsjahr bei 1.014 Euro monatlich.
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro. Die Ehrenamtspauschale wird auf 960 Euro erhöht, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro.
Die Pendlerpauschale wird ab 1. Januar 2026 vereinfacht: Für jeden Kilometer gibt es 38 Cent, ab dem ersten Kilometer.
Der Preis für das Deutschlandticket wird teurer. Ab dem 1. Januar 2026 kostet es monatlich 63 Euro. Die Bundesländer dürfen aber weiterhin eigene Ermäßigungen anbieten, etwa für Schüler, Studierende oder Sozialticket-Inhaber.
Auf Preiserhöhungen im Fernverkehr verzichtet die Bahn.
Führerscheinumtausch: Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer die Frist versäumt und kontrolliert wird, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Der neue EU-Führerschein kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig.
Für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent dauerhaft reduziert werden. Die neue Regelung betrifft auch Lieferdienste wie auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Anbieter und Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Bei Getränken bleibt es bei 19 Prozent. Diese Entlastung ist noch nicht endgültig beschlossen, der Bundesrat entscheidet darüber am 19. Dezember.
Ab dem 1. Juli 2026 können Rentner mit einer Rentenerhöhung von geschätzt 3,7 Prozent rechnen. Die tatsächliche Erhöhung legt das Bundeskabinett erst im Frühjahr fest.
Die Aktivrente kommt:
Ab 1. Januar 2026 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Aktivrente bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamte.
Mütterrente:
Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden um sechs weitere Monate auf drei Jahre angehoben.
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