Führerscheinumtausch
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Führerscheinumtausch
Dringend: Frist naht

Wer bis 19. Januar 2026 seinen Führerschein tauschen muss

Zahlreiche alte Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2026 getauscht werden. Wer sich nicht dran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Aus alt mach neu

Um Führerscheine sicherer gegen Fälschungen und einheitlicher für das gesamte Gebiet der Europäischen Union zu machen, hat die Europäische Kommission beschlossen, alle Führerscheine sukzessive umzutauschen.

In Deutschland sind es rund 43 Millionen Papier- und Scheckkarten-Führerscheine, die getauscht werden müssen. Damit die Führerscheinstellen nicht überrannt werden oder die Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Der Führerscheinumtausch erfolgt daher gestaffelt nach Ausstellungsjahr bzw. Geburtsjahrgängen

Aktuelle Frist endet am 19. Januar 2026

Bis zu diesem Stichtag müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden. Auch Bürger, die ab 1953 geboren sind und noch einen Führerschein in Papierform besitzen, müssen diesen gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen. 

Sollte bei einer Kontrolle noch ein alter Papierführerschein mitgeführt werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen.

Wer vor 1953 geboren ist, hat für den Umtausch noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Dies gilt außerdem für Karten- und Papierführerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden.

Das wird für den Umtausch benötigt:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • ein biometrisches Lichtbild 
  • der aktuelle Führerschein  
  • Gebühr von 25 Euro für die Bearbeitung

Die gute Nachricht: Es ist keine erneute Prüfung oder ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnisklasse(n) bleibt natürlich ebenfalls unverändert erhalten.

Eine Übersicht der Umtausch-Staffelung

Umtauschfristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt worden sind 

Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren und Stichtag, bis zu dem der Führerschein getauscht werden muss: 

  • vor 1953: 19.1.2033
  • 1953 - 1958: 19.1.2022
  • 1959 - 1964: 19.1.2023
  • 1965- 1970: 19.1.2024
  • 1971 und später: 19.1.2025

 

Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 schon im Plastikkarten-Format ausgestellt worden sind

  • 1999 - 2001: 19.1.2026
  • 2002 - 2004: 19.1.2027
  • 2005 - 2007: 19.1.2028
  • 2008: 19.1.2029
  • 2009: 19.1.2030
  • 2010: 19.1.2031
  • 2011: 19.1.2032
  • 2012 - 18.1.2013: 19.1.2033

Der Umtausch ist verpflichtend. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. 

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