Neu ab März 2024: Kulturpass, Organspende & Heizkosten
Im März wird nicht nur an der Uhr gedreht, es kommen auch weitere Änderungen und Neuregelungen auf uns zu. Es geht um Rente, Heizkosten und mehr Geld für Millionen Beschäftigte.
Im März wird nicht nur an der Uhr gedreht, es kommen auch weitere Änderungen und Neuregelungen auf uns zu. Es geht um Rente, Heizkosten und mehr Geld für Millionen Beschäftigte.
Am 18. März geht das lange geplante Online-Register zu Organspenden in Deutschland online. Damit soll auf einen Blick schnell zu sehen sein, wer als Organspender infrage kommt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt dazu: "Dies ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann." Mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion kann eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Online-Register hinterlegt werden. Die Einträge können auf freiwilliger Basis gemacht werden und sind kostenlos. Der Eintrag kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.
Ab dem 1. Juli 2024 sollen Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium in der Lage sein, die Erklärungen im Online-Register zu suchen und abzurufen.
Wer sich online nicht als Organspender registrieren möchte, kann das auch weiterhin über einen Organspendeausweis tun.
Jugendliche, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, bekommen von der Bundesregierung einen Kulturpass mit einem Wert von 100 Euro geschenkt. Ab März können sich Jugendliche, die im Jahr 2006 geboren wurden, auf der Kulturpass-Website per Online-Ausweis-Verfahren registrieren. Das Guthaben können sie für Theater, Bücher, Konzerte, Kino, Oper, Museen oder Festivals einlösen. Ausbezahlt wird der Betrag nicht.
Ab Ende März müssen wir wieder mit höheren Energiekosten rechnen. Die Entlastungsmaßnahmen von Oktober 2022, aufgrund der gestiegenen Energiepreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, sind bis zum 31. März 2024 befristet. Die abgesenkte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Gas und Fernwärme, wird auf 19 Prozent angehoben.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen sich im März über eine Lohnerhöhung freuen. Ab dem 1. März steigen die Einkommen von Beamten, Richtern und Soldaten um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen. Betroffen sind etwa 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Bereits zum Jahresbeginn wurden für Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung erhöht. Diese Änderungen wirken sich im März auch auf die Rente aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich hoch aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente am 28. März damit entsprechend geringer aus.
Ab März gelten für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner für Privathaushalte strengere Effizienzanforderungen, um weniger Energie zu verbrauchen.
Kühlschränke müssen künftig den Jahresstromverbrauch anzeigen und bei Waschmaschinen und Waschtrocknern muss der Stromverbrauch für 100 Durchgänge angegeben werden.
Das Energielabel selbst und die Bewertung über die jeweilige Effizienzklasse ändern sich zunächst nicht. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät dazu, Haushaltsgeräte mit der besten Energieeffizienz zu kaufen.
Wer aufgrund eines neuen Jobs umzieht, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Ab dem 1. März wird die Umzugskostenpauschale für Alleinstehende auf 964 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person auf 643 Euro angehoben. Der Betrag wird dann von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Die Pauschale gibt es auch, wenn sich der Arbeitsweg beim bestehenden Job durch den Umzug um eine Stunde oder mehr verkürzt.
Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" sollen bürokratische Hürden abgebaut und Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bereits im November 2023 sind die ersten Maßnahmen des Gesetzes in Kraft getreten, im März folgen weitere. Dann wird es für ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung einfacher sein, in Deutschland temporär zu leben. Voraussetzung ist, dass jeder, der einreisen möchte, an einer Weiterqualifizierung in Deutschland teilnimmt, mit der dann innerhalb von drei Jahren eine berufliche Anerkennung erfolgen kann. Für Fachkräfte in den Bereichen IT und Informatik genügen zwei Jahre Berufserfahrung, um in einen Job in Deutschland einzusteigen.
Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher, indem die Altersgrenze von 25 auf 35 Jahre angehoben wird und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt werden.
Mit dem 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr. Somit brauchen zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie Roller, Mofas oder Mopeds ein neues, blaues Kennzeichen. Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe. Zudem erlischt dann der Versicherungsschutz, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Kennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police.
Am Osterwochenende wird in Deutschland wieder an der Uhr gedreht. In der Nacht auf Ostersonntag, den 31. März werden die Zeiger von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet dann wieder am letzten Sonntag im Oktober, den 27.10.2024.
Das Ende der Zeitumstellung wurde zwar in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.
Disney+ folgt Netflix und geht gegen Account-Sharing vor. Ab Ende März soll diese Funktion bei Disney+ ebenfalls nicht mehr verfügbar sein. Der Streamingdienst erhofft sich damit mehr abgeschlossene Abonnements.