Wichtig ab September: Organspende, Heizungsförderung & Co.
Wie jeden neuen Monat gibt es auch im September wichtige Änderungen für Verbraucher. Diese betreffen unter anderem die Organspende, Corona-Hilfe und Heizungsförderung.
Wie jeden neuen Monat gibt es auch im September wichtige Änderungen für Verbraucher. Diese betreffen unter anderem die Organspende, Corona-Hilfe und Heizungsförderung.
Eigentlich gilt der 31. August als Fälligkeitsdatum, da dies jedoch ein Samstag ist, verschiebt sich die Abgabefrist auf Montag, 2. September. Wer die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat sogar noch länger Zeit.
Bis 30. September soll es möglich werden, dass Versicherte eine Erklärung für oder gegen eine Organspende über die Krankenkassen-Apps abgeben. Seit März können Freiwillige bereits eine Erklärung über die Online-Funktion des Personalausweises im zentralen Online-Register eintragen.
Wer ein neues Auto ab dem 1. September zulässt, muss die Abgasnorm 6e erfüllen. Diese gilt für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025. Die Euro 6e-Abgasnorm verschärft die Anforderungen im Vergleich zur Euro-6d-Norm durch niedrigere Übereinstimmungsfaktoren (CF-Faktoren). Während die Grenzwerte für Stickoxide (NO?) und Partikelanzahl (PN) auf dem Prüfstand gleichbleiben, verlangen die neuen CF-Faktoren für Euro 6e strengere Emissionswerte im realen Fahrbetrieb.
Die neue Abgasnorm soll sicherstellen, dass Fahrzeuge auch unter realen Bedingungen sauberer sind.
Wer staatliche Corona-Wirtschaftshilfen empfangen hat, hat noch bis Ende September Zeit, die Schlussabrechnungen einzureichen. Diese sind notwendig, die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das könnte zu Nach- oder Rückzahlungen führen.
Ab Ende September kann die erste Antragstellergruppe der KfW-Heizungsförderung die Rechnungen und Belege von Vorhaben einreichen, für die ein Zuschuss beantragt wurde. Zu den Ersten, die den Antrag im Februar stellen durften, gehören Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die das Haus selbst nutzen. Nach Prüfung der Unterlagen soll erstmals Ende Oktober Geld ausbezahlt werden, so eine Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW.
Für Auslandszugfahrten endet zum 1. September die Reservierungspflicht, die über die Sommermonate noch für fast alle Fernzug-Verbindungen galt. Die temporäre Pflicht hatte die Bahn aufgrund der hohen Nachfrage wegen der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt. Nur die Reservierungspflicht zwischen München und Zürich gilt noch bis einschließlich 5. Oktober.
Am 1. September werden die Landtage in Sachsen und Thüringen neu gewählt, am 22. September wird in Brandenburg gewählt.