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Mayen-Koblenz

Fußgänger stirbt nach Unfall: Mutmaßlich illegales Rennen

Zwei junge Fahrer sollen sich nachts ein Rennen mit ihren Autos geliefert haben, mitten im Eifelstädtchen Mayen. Die Ermittlungen dazu laufen noch. Sicher ist: Ein Fußgänger kam ums Leben.

Mann mehrere Meter durch Luft geschleudert

Ein Fußgänger ist im rheinland-pfälzischen Mayen von einem Auto erfasst und getötet worden - ersten Ermittlungen zufolge bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen zwischen zwei jungen Männern. Die 19 und 20 Jahre alten Autofahrer seien nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Koblenz festgenommen worden und sollten zeitnah vor den Haftrichter kommen, teilte die Polizei in Mayen mit. Der Unfall geschah in der Nacht auf Samstag.

Laut Zeugenaussagen soll der 20 Jahre alte Autofahrer den 19 Jahre alten Fahrer kurz nach Mitternacht in Höhe des Zentralen Omnibusbahnhofs überholt haben. Nachdem er wieder einscherte, erfasste er demnach den 50 Jahre alten Fußgänger, als dieser gerade die Straße überqueren wollte. Der Mann wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Die Verletzungen seien so schwer gewesen, dass er kurz darauf an der Unfallstelle gestorben sei.

Viele offene Fragen

Der Fußgänger sei im näheren Bereich einer Ampelanlage auf die Straße getreten, die Anlage sei aber zur Unfallzeit in der Nacht nicht in Betrieb gewesen, sagte ein Polizeisprecher. Die genaue Unfallstelle solle in einem Gutachten geklärt werden. Zur Höhe der Geschwindigkeit der Autos machte der Polizeisprecher keine Angaben und verwies auf das Gutachten. Die jungen Männer seien mit Mittelklassewagen unterwegs gewesen.

Die Führerscheine und die Fahrzeuge der beiden Autofahrer wurden nach Angaben der Polizei beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen Gutachter mit der Spurensicherung. Ob Haftbefehl erlassen wurde, wollte die Polizei am Montag mitteilten.

Mayen liegt knapp 40 Kilometer westlich von Koblenz. Oberbürgermeister Dirk Meid schrieb bei Facebook, er sei geschockt von der Nachricht über den Unfall. «Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Todesopfers», schrieb der SPD-Politiker.

Quelle: dpa

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