Hannsgeorg Schönig MCV Mainz Karneval Fasnacht
picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Hannsgeorg Schönig MCV Mainz Karneval Fasnacht
Rheinland-Pfalz: Mainz

MCV fürchtet unklare Kosten und Auflagen

Demnach sollten einige Wagen problemlos eine Zulassung erhalten, bei anderen sei dies mit Auflagen verbunden.

MCV plant insgesamt 25 Wagen

Außer der Absage mehrerer Karnevalsumzüge wegen höherer Sicherheitskosten sorgt auch die Betriebserlaubnis für Fastnachtswagen bei Narren für Verdruss. Der Mainzer Carneval-Verein 1838 (MCV), Organisator des Rosenmontagszugs in der Landeshauptstadt, kritisiert unklare Kosten und Auflagen. Der MCV wolle insgesamt 25 Wagen - inklusive der Motivwagen - bei der Straßenfastnacht am 20. Februar einsetzen und habe sich deshalb dem TÜV-Gutachter gestellt, teilte der Verein am Montag mit. «Bis Mitte der Woche soll uns jeweils ein eigener Bericht für jedes Fahrzeug vorliegen», sagte der MCV-Präsident Hannsgeorg Schönig.

Demnach sollten einige Wagen problemlos eine Zulassung erhalten, bei anderen sei dies mit Auflagen verbunden. «Leider erfahren wir erst in den Berichten, welche Wagen betroffen sind und um welche Auflagen es sich handelt», sagte Schönig. Im Verkehrsministerium heißt es dagegen, in diesem Jahr genüge bereits der Antrag auf Erlassung der Betriebserlaubnis, damit die Wagen rollen können.

Wie teuer es werde, sei unklar

Schönig fürchtet dagegen Auflagen, deren «Umsetzung für den Verein möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich ist». Das Grund-Gutachten koste den MCV bereits pro Wagen mindestens 150 Euro, also mindestens 3750 Euro. Wie teuer die Umsetzung der Auflagen werde, lasse sich noch nicht abschätzen.

Im Verkehrsministerium heißt es dagegen: «Im Ergebnis können alle begutachteten Wagen des MCV am Rosenmontagsumzug teilnehmen.» Das Ministerium wies daraufhin, dass bereits seit mehr als 20 Jahren für die Fahrzeuge bei der Teilnahme an Umzügen eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Darauf sei in einem Erlass 2018 erneut hingewiesen worden. Für die Session 2018/2019 habe es noch eine Ausnahmeregel gegeben, «auch um den Vereinen eine großzügige Anpassungszeit von vier Jahren zu gewähren». Die Landesregierung habe sich auch dafür eingesetzt, dass die Kosten für die Betriebserlaubnis und Zulassung von bisher 300 bis 500 Euro aufgrund der derzeit angespannten Lage nur zwischen 150 und 200 Euro betragen.

 

Quelle: dpa