Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Rheinland-Pfalz: Mainz

Wölfe dürfen in Rheinland-Pfalz weiterhin nicht gejagt werden

Das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz lehnt es ab, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Risse von Nutztieren würden entschädigt werden, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden.

Keine Aufnahme ins Jagdrecht

„Der Wolf ist eine streng geschützte Art“, erklärte Ministerin Katrin Eder (Grüne) am Dienstag, den 31.05.2022, im Umweltausschuss des Landtags. Es wäre nicht angemessen ihn ins Jagdrecht aufzunehmen.

Entschädigungen und Präventionen

2015 führte die Landesregierung einen Managementplan für den Umgang mit Wölfen ein. Wenn nachweislich Nutztiere von Wölfen gerissen worden sind, dann gäbe es Entschädigung. In den ausgewiesenen Präventionsgebieten werden Vorkehrungen wie wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde mit Landesmitteln gefördert. „Im Dialog mit Weidetierhaltern entwickeln wir die Förderrichtlinien weiter und fragen. „Was braucht ihr, um gut aufgestellt zu sein?“, sagte Eder im Ausschuss.

Kritik an den Maßnahmen

Die Freien Wähler hatten zuletzt im Landtag die Kritik geäußert, dass die Präventionsmaßnahmen in wenigen Jahren möglicherweise nicht mehr effektiv seien. „Ich fürchte, dass die Landesregierung jetzt wertvolle Zeit vertut und sich nicht auf die Entwicklung vorbereitet, die unzweifelhaft auf uns zukommt“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Wefelscheid.

Der Wolf und seine Daseinsberechtigung

Eder warb für ein ganzheitliches Verständnis des Ökosystems Wald, worin auch der Wolf seinen Platz habe. Er könne so eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Rotwilds spielen und einer übermäßigen Schädigung von Jungbäumen entgegenwirken.

Quelle: dpa