Um die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, gibt es laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Bedarfsplanung für ärztliche Niederlassungen. Der Bund macht dazu Vorgaben und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder erstellen basierend darauf regionale Pläne. So wird festgelegt, wie viele Haus- und Fachärzte es in einer Region geben darf.
Ist in einer Region eine Versorgung von 110 Prozent erreicht, muss ein Arzt erst auf eine freie Praxis zur Übernahme warten, bevor er sich dort niederlassen kann. Andernfalls darf er einfach eine neue Praxis gründen oder sich von bereits praktizierenden Ärzten anstellen lassen.
Linken-Politikerin Zimmermann kommentierte die Zahlen der Bundesregierung kritisch: „Ärztemangel, weite Wege und lange Wartezeiten auf Termine sind für viele Patientinnen und Patienten seit langem die Normalität.” Vor allem in ländlichen Regionen müsse mehr dafür getan werden, dass sich Ärzte niederlassen.