Doch Achtung: Diese Verschonungs-Strafzettel gibt es natürlich nicht bei jedem Verstoß. „Nein, das ist natürlich kein Freifahrtsschein fürs Falschparken. Wenn jetzt jemand grob verkehrswidrig parkt – auf einem Behindertenparkplatz zum Beispiel oder sein Auto auf dem Radweg abstellt – dann gibt es natürlich immer noch ein Knöllchen mit Geldstrafe.“ Es gehe laut Schaile darum, dass lediglich Autofahrern, die ihre Parkscheibe nicht eingestellt haben oder über die eingestellte Parkzeit hinaus gingen, dieses etwas lustig gestalteten Knöllchen ausgestellt wird.
Die „Ho-Ho-Ho-Parkzettel“ sind noch bis zum 24. Dezember im Einsatz.