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Was ist erlaubt? Was muss vermieden werden?

Walpurgisnacht in Zeiten von „Social Distancing“

Am heutigen 30. April ist wie immer "Hexennacht". In diesem Jahr wird aber alles ganz anders sein als sonst…Die Polizei Rheinland-Pfalz klärt auf, was erlaubt und was strengstens verboten ist.

Ansammlungen von „Hexen“ verboten

Wo früher Scharen an meist jungen Menschen durch die Städte und Dörfer zogen und Streiche ausheckten, wird die "Hexennacht" in diesem Jahr aufgrund der geltenden Corona-Beschränkungen deutlich ruhiger ausfallen müssen.

Grundsätzlich sind Ansammlungen von Personen - und "Hexen" - im öffentlichen Raum verboten. Darüber hinaus gilt das "Social Distancing". Hexen geht also nur alleine oder mit anderen "Hexen" aus dem gemeinsamen Hausstand. Ansonsten dürfen höchstens zwei "Hexen" zusammen unterwegs sein. Dann aber mit Mindestabstand von 1,5 Metern.

"Der gilt übrigens auch beim Fliegen auf dem Besen", meint der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem, schmunzelnd und ergänzt: "Um die Ergebnisse, die bisher mit den Beschränkungen erzielt worden sind, nicht zu gefährden, raten wir grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Denn schließlich geht es darum, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und sich und andere zu schützen."

Polizei fährt verstärkt Streife

Sollte dennoch die eine oder andere Hexe unterwegs sein, mahnt Jochem dazu, sich beim Streiche spielen an die Regeln zu halten. Kriminelle Handlungen wie Vandalismus, Sachbeschädigungen oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gehören keinesfalls dazu. Was für einige als lustiger Schabernack gedacht ist, kann sich im Nachhinein als Straftat darstellen.

Die Polizei weist daraufhin, dass sie in der "Hexennacht" verstärkt Streife fahren wird. Dabei stehen sowohl die Einhaltung der Corona-Beschränkungen als auch die konsequente Verfolgung von Straftaten im Fokus der Beamtinnen und Beamten.

Welche Regeln gelten am 01. Mai?

Dies gilt gleichermaßen am kommenden Wochenende. Die beliebten 1. Mai-Wanderungen mit Freunden und Bollerwagen werden in diesem Jahr nicht stattfinden können. Maiausflüge sind nur unter Einhaltung der geltenden, engen Beschränkungen des Kontaktverbots zulässig. Die AHA-Formel (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) behält ihre Gültigkeit.

Auch hier appelliert die Polizei an die Vernunft der Menschen, das aufgrund der Beschränkungen bisher Erreichte nicht zu gefährden.