Entscheidung über Frankfurter Dieselfahrverbote im Dezember
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat im Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wird sich im Dezember mit dem Dieselfahrverbot in Frankfurt beschäftigen. Der zuständige Senat habe eine mündliche Verhandlung am 10. Dezember und 11. Dezember angesetzt, erklärte ein Sprecher des VGH.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bundesweit gegen 35 Städte wegen zu hoher Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase geklagt. Darunter ist auch Frankfurt. Beklagter ist jedoch das Land Hessen, das für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verantwortlich ist.
2018 hatte die Umwelthilfe in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gewonnen. Das Land hatte Rechtsmittel dagegen eingelegt. Ein Eilantrag der DUH, Dieselfahrverbote in Frankfurt schon früher durchzusetzen, scheiterte.
Frankfurt hat eigene Anstrengungen angekündigt, Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) flächendeckend einzuhalten. Doch das Umweltministerium forderte zuletzt von der Stadt mehr Einsatz. Die bisher vorgelegten Maßnahmen wie die Nachrüstung von Bussen reichten nicht.
Quelle: dpa