Verkaufsoffener Sonntag darf stattfinden
Die Gewerkschaft Verdi hat den verkaufsoffenen Sonntag am 28. Oktober in Bad Kreuznach nicht verhindern können.
Die Gewerkschaft Verdi hat den verkaufsoffenen Sonntag am 28. Oktober in Bad Kreuznach nicht verhindern können.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einen Antrag von Verdi in einem Eilverfahren ab. Somit kann der erste Herbstmarkt in Bad Kreuznach an diesem Sonntag stattfinden.
An bis zu vier Sonntagen im Jahr können Städte in Rheinland-Pfalz laut OVG eine bis zu fünfstündige Öffnung der Geschäfte erlauben - mit Ausnahme etwa von Ostern und der Adventszeit.
Zwar könnten die Gründe für die sonntägliche Öffnung in Bad Kreuznach erst im späteren Hauptsacheverfahren eingehend geprüft werden - wenn längst Fakten geschaffen worden seien. Wenn aber der verkaufsoffene Sonntag im Eilverfahren zurückgewiesen würde, in der Hauptsache jedoch später bestätigt würde, erlitte der Veranstalter des Herbstmarktes einen finanziellen Schaden, argumentierte das OVG. Dieser habe nach eigenen Angaben rund 18.000 Euro für Marketing und Investitionen ausgegeben.
Verdi setzt nun auf eine Klärung im Hauptsacheverfahren.
Quelle: dpa