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Rheinland-Pfalz: Trier

Urteil nach Prozess um Amokfahrt in Trier gefallen: Lebenslange Haft

Knapp eineinhalb Jahre nach der Tat am 01. Dezember 2020 ist heute das Urteil über die tödliche Amokfahrt in Trier gefallen. Der 52-jährige Fahrer wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Landgericht Trier eine besondere Schwere der Schuld fest.

Fünffacher Mord

Insgesamt wurde der Mann wegen fünffachen Mordes, versuchten Mord in 18 weiteren Fällen und schwerer Körperverletzung angezeigt. Bei der Tat, bei der er mit seinem Geländewagen mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu gefährden, starben fünf Menschen: ein Vater und sein neun Wochen altes Baby und drei weitere Frauen. Zahlreiche andere Personen wurden bei der Tat ebenfalls verletzt.

Psychiatrisches Gutachten

Offen war im Vorfeld vor allem die Frage nach der Schuldfähigkeit des 52-Jährigen. Ein Sachverständiger hatte bei ihm eine paranoide Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen diagnostiziert. Deshalb wollte die Verteidigung den Mann in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterbringen, sprach sich allerdings gegen eine lebenslange Haft aus. Der Angeklagte selbst schwieg im kompletten Verlauf der Verhandlung. Das Landgericht entschied, dass der Mann in einem geschlossenem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Quelle: dpa