Rheinland-Pfalz: Trier
Freispruch für NPD-Funktionär
Im Zweifel für den Angeklagten: Eine Schuld war dem Rechtspopulisten nicht nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Im Zweifel für den Angeklagten: Eine Schuld war dem Rechtspopulisten nicht nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Das Landgericht konnte den Vorwurf der Volksverhetzung gegen Safet Babic nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen.
Damit hatte Babic mit seiner Berufung Erfolg, in der ersten Instanz war er noch zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem NPD-Mann vor, bei einer Kundgebung Asylbewerbern die Menschenwürde abgesprochen und sie verächtlich gemacht zu haben. Dafür hatte die Anklagebehörde auch diesmal eine Bewährungsstrafe gefordert.
Sie kann jetzt noch in Revision gehen.
Quelle: Landgericht