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Nordrhein-Westfalen: Köln

Neue Verhandlung gegen Tot-Raser vom Auenweg

Das Kölner Landgericht muss sich heute noch einmal mit dem Tod einer Radfahrerin durch ein illegales Autorennen in Deutz auseinandersetzen.

Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil teilweise aufgehoben, weil die beiden Raser nur zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Das sei zu wenig und habe keine abschreckende Wirkung, hieß es. Jetzt kommen die beiden Männer vielleicht doch noch ins Gefängnis. Sie waren vor zweieinhalb Jahren mit Tempo 95 durch eine 50er-Zone gerast. Ein Wagen schleuderte dabei in eine Radfahrerin. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen.