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Nach Formfehler außer Kraft

Nach umstrittenem Bußgeldkatalog: Tausende Fahrverbote in RLP

Die mittlerweile rückgängig gemachte Verschärfung des Verkehrs-Bußgeldkataloges hat Tausende Autofahrer in Rheinland-Pfalz den Führerschein gekostet – und Millionen Euro.

80 Prozent mehr Fahrverbote 

In den wenigen Wochen, in denen der umstrittene neue Verkehrs-Bußgeldkatalog gültig war, sind in Rheinland-Pfalz Tausende von Verwarnungen und Fahrverboten verhängt worden, die es nach altem Recht nicht gegeben hätte. 

Das Innenministerium hat auf Anfrage nun die Zahlen vom 28. April bis 3. Juli mitgeteilt. In diesem Zeitraum galten die härteren Strafen. Demnach wurden 28.800 Fahrverbote erteilt - über 80 Prozent davon hätte es nach den alten Vorschriften nicht gegeben. Das heißt 24.116 Verbote wären nicht ausgesprochen worden. 

Im gleichen Zeitraum wurden demnach gut 450.000 Buß- und Verwarnungsgelder verhängt mit einer Gesamtsumme von etwa 17,1 Millionen Euro. Davon entfallen knapp 5,5 Millionen auf die verschärften Regelungen. Mehr als 14.400 Bußgelder wären nach der alten Regelung gar nicht verhängt worden und rund 367.000 Buß- und Verwarnungsgelder wären niedriger ausgefallen.

Neuer Bußgeldkatalog wegen Formfehler ausgesetzt

Anfang Juli hatte das Bundesverkehrsministerium einen Formfehler in der neuen Straßenverkehrsordnung entdeckt, die es Ende April selbst in Kraft gesetzt hatte. Die Änderungen wurden für nichtig erklärt, weshalb Bundesländer bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung wieder den alten Bußgeldkatalog anwenden.

Rheinland-Pfalz nimmt aber rechtskräftige Bußgeldbescheide und Verwarnungen nicht zurück. Zu viel bezahlte Buß- und Verwarngelder werden nicht zurückerstattet. Nur Fahrverbote werden gnadenhalber nicht umgesetzt, wenn sie wegen der neuen Regeln verhängt wurden. 

Nach den seit Ende April geltenden, umstrittenen neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung drohte ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.