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Ungewöhnlicher Fall für das Verwaltungsgericht in Koblenz

Streit um Bunkerzulage in Büchel

Die Kammer muss entscheiden, ob einem Soldat des Fliegerhorstes Büchel eine Bunkerzulage zusteht.

Es geht um 30 Euro pro Monat- die Bundeswehr hatte dem Soldat diese bislang gewehrte Zulage gestrichen, nachdem sein Arbeitsplatz vom Verteidigungsministerium neu eingestuft worden war. Der Mann arbeitet auf dem Fliegerhorst in einem Gebäude ohne Fenster, Frischluft wird über eine Klimaanlage zugeführt. Der Soldat fühlt sich deshalb wie in einem Bunker und will seine Erschwerniszulage zurück. Die Bundeswehr hält sich an die Einschätzung des Ministeriums. Das Gericht muss nun entscheiden, was genau ein Bunker ist.