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Rheinland-Pfalz: Mainz

Soforthilfe-Programm für Vereine in RLP wird verlängert

Die rheinland-pfälzische Landesregierung verlängert ihr Soforthilfe-Programm für Vereine, die wegen der Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind, bis Ende 2021.

Schutzschild für Vereine verlängert

Damit könnten sie auch nächstes Jahr bis zu 12.000 Euro Hilfe erhalten, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Das „Schutzschild für Vereine in Not“ war im Mai gestartet und zunächst bis Ende dieses Jahres vorgesehen gewesen. Es richtet sich an Vereine, deren Einnahmen wegen der Corona-Krise beispielsweise durch fehlende Kursgebühren beim Sport oder Eintrittsgelder bei Veranstaltungen weggebrochen sind.

Für was können Soforthilfen beantragt werden?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und deren Betrieb wegen der Pandemie akut gefährdet ist.

Soforthilfen können laut Regierung beantragt werden unter anderem für:

  • Miet- und Pachtkosten
  • Betriebskosten
  • «notwendige und unabwendbare Instandhaltungen»
  • laufende Kredite und Darlehen
  • vertraglich gebundene Honorare

Vereine sind unverzichtbar

Insgesamt stellt die Landesregierung zehn Millionen Euro dafür zur Verfügung. Vereine, die bereits in diesem Jahr Hilfe erhalten hätten, könnten dies im nächsten noch einmal beantragen – natürlich nur, wenn die Liquiditätsengpässe weiter bestünden, erklärte die Staatskanzlei. „Wir stehen unseren Vereinen zur Seite“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms solle den Vereinen Sicherheit geben. Sie seien „unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.

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Quelle: dpa