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Rheinland-Pfalz: Trier

Polizei stellt Sicherheitskonzept für Weihnachtsmarkt vor

Die Trierer Polizei hat heute das Sicherheitskonzept für die bevorstehenden Weihnachtsmärkte in der Region vorgestellt.

Gemeinsam mit allen Sicherheitsverantwortlichen und  Weihnachtsmarktbetreibern hat sich die Polizei Trier auf die bevorstehenden Weihnachtsmärkte vorbereitet und ein umfassendes Sicherheitskonzept entworfen. "Wir wollen allen Menschen größtmögliche Sicherheit bieten, damit sie auf den Weihnachtsmärkten der Region sorgenfrei eine beschauliche Vorweihnachtszeit erleben können", beschrieb der Leiter der Polizeidirektion Trier, Polizeidirektor Ralf Krämer, das Ziel der Polizei und ihrer Sicherheitspartner.

Schwerpunkt der Sicherheitsmaßnahmen wird die Stadt Trier als Oberzentrum mit seinem über die Grenzen hinaus bekannten Weihnachtsmarkt sein. Jährlich finden mehr als 400.000 Menschen aus dem In- und Ausland den Weg zu einem der schönsten deutschen Weihnachtsmärkte.

Daher wird die einsatzverantwortliche Polizeiinspektion Trier während der Öffnungszeiten des Trierer Weihnachtsmarktes ab dem 27. November mit einer Vielzahl von uniformierten Polizeibeamtinnen und -beamten offen erkennbar und für die Bürger ansprechbar unterwegs sein. Unterstützt werden die Uniformierten durch Einsatzkräfte in Zivil, die auf dem Weihnachtsmarkt und im Umfeld verdeckt beobachten und Informationen sammeln, um frühzeitig Störungen oder Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.

Wie schon an den letzten beiden Veranstaltungstagen des  Weihnachtsmarktes 2016 und an Fastnacht werden der Hauptmarkt und der Domfreihof mittels Videotechnik überwacht. Die Aufzeichnungen dienen der Polizei zum frühzeitigen erkennen von Gefahrensituationen und zum gezielten Lenken von Einsatzkräften. Im Falle von Straftaten werden 
die Aufnahmen zur Strafverfolgung herangezogen und in die polizeilichen Ermittlungen einfließen. Nach einer mit dem 
Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmten Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen werden die Aufnahmen gelöscht, sofern sie nicht für Ermittlungszwecke benötigt werden.

Betonbarrieren an mehreren Zufahrtsstraßen