Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Ramelsloh/Thieshope

Sekundenschlaf: Schwerer Unfall auf der A7

Sekundenschlaf infolge Übermüdung ist die Ursache für einen Verkehrsunfall, welcher sich am Donnerstag auf der A 7 zwischen Ramelsloh und Thieshope ereignete.

Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio

Sekundenschlaf infolge Übermüdung ist die Ursache für einen Verkehrsunfall, welcher sich am Donnerstag um kurz vor 13 Uhr auf der A 7 zwischen Ramelsloh und Thieshope ereignete.

Der 21-jährige Fahrer eines Transporters mit Anhänger war bereits seit den Nachtstunden unterwegs. Auf dem Heimweg nach Sachsen fielen dem jungen Mann dann während der Fahrt die Augen zu. Das Fahrzeuggespann geriet vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn und fuhr dort ungebremst auf einen Sattelzug auf.

Der Fahrer sowie sein 29-jähriger Beifahrer erlitten schwere Verletzungen. Rettungswagen brachten sie in umliegende Krankenhäuser.

Der Fahrer des betroffenen Sattelzuges kam mit dem Schrecken davon. Er konnte nach beendeter Unfallaufnahme der Autobahnpolizei Winsen seine Fahrt fortsetzen, denn auch der Sattelauflieger blieb mit leichten Beschädigungen fahrbereit.

Der VW Transporter und dessen Anhänger hingegen wurden erheblich beschädigt. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist auszugehen. Ein Abschlepper kümmerte sich um die Bergung der Unfallfahrzeuge. Der Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 20.000 Euro.

Keine erforderliche Fahrerlaubnis

Der Verkehr in Fahrtrichtung Süden wurde während der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bis etwa 14:30 Uhr über einen Fahrstreifen geführt. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.

Wie sich herausstellte, hätte der 21-Jährige das Fahrzeuggespann gar nicht fahren dürfen. Da der Transporter zusammen mit dem Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschritt, wäre die Führerscheinklasse BE erforderlich gewesen. Der Fahrer hat jedoch nur den Führerschein der Klasse B. Somit wird er sich zusätzlich wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Quelle: Polizei