Die Zeugin, die die Polizei am Donnerstagnachmittag auf den Kadaver in der Nähe des Eutinger Hallenbads aufmerksam machte, hatte den Schwan am Mittwochabend noch gesehen. Dabei fielen ihr auch zwei Männer auf, die mit einem Hund unterwegs waren. Diese hätten sich darüber unterhalten, "einen Schwan schlachten" zu wollen.
Ob die beiden tatsächlich etwas mit der Tat zu tun haben, kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Ermittlungen hat mittlerweile eine für Delikte gegen das Tierschutzgesetz spezialisierte Einheit des Polizeipräsidiums Karlsruhe übernommen. Die grundlose Tötung eines Wirbeltieres stellt eine Straftat dar.