Die Frau wollte den Kaufpreis für ihren drei Jahre alten VW-Tiguan zurückerstattet bekommen, weil der Dieselmotor vom Abgasskandal betroffen ist. Außerdem fordert sie Ersatz für die gezahlte Kfz-Steuer sowie Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Das Problem ist aber, dass der Vertragshändler aus dem Westerwald rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern ist. Der Händler kann nicht haftbar gemacht werden für eine etwaige Täuschung von Volkswagen. Beide Seiten wurden getäuscht.
Ende des Monats soll es ein endgültiges Urteil geben.
Quelle: dpa