Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Rheinland-Pfalz: Koblenz

Erfolgsaussichten der Diesel-Klage sind gering

Die Klage einer VW-Fahrerin mit einer Schummel-Software hat am Oberlandesgericht Koblenz wohl keine Aussicht auf Erfolg. Die Richter ließen durchblicken, dass sie die Klage wohl abweisen müssen, wie in erster Instanz auch schon.

Die Frau wollte den Kaufpreis für ihren drei Jahre alten VW-Tiguan zurückerstattet bekommen, weil der Dieselmotor vom Abgasskandal betroffen ist. Außerdem fordert sie Ersatz für die gezahlte Kfz-Steuer sowie Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Das Problem ist aber, dass der Vertragshändler aus dem Westerwald rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern ist. Der Händler kann nicht haftbar gemacht werden für eine etwaige Täuschung von Volkswagen. Beide Seiten wurden getäuscht.

Ende des Monats soll es ein endgültiges Urteil geben.

Quelle: dpa