Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Zuge ihrer Ermittlungen nach eigenen Angaben in drei Fällen die Eltern der Betroffenen in Kenntnis gesetzt, bei denen sich "ein Tatverdacht betreffend Straftaten zu ihrem Nachteil konkretisiert hatte". Nach Recherchen von MONITOR betreffen diese Fälle allerdings nicht das Universitätsklinikum. In den übrigen Fällen sei "nach damaligem Ermittlungsstand ein Verdachtsgrad nicht erreicht, der es zulässig hätte erscheinen lassen, diese nach den (...) maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung als Verletzte zu informieren", so die Behörde gegenüber MONITOR.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurden eingestellt, da der Assistenzarzt 2016 plötzlich verstorben ist. Auch in der Folge wurden andere mögliche Opfer offenbar nicht informiert.