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Rolle rückwarts im Streit um Blitzer-Panne

Gnadenerlass greift nicht

Nach der Blitzer-Panne in Köln stehen zahlreiche zu Unrecht zur Kasse gebetene Autofahrer vor einem Behörden-Hickhack.

Die Stadt kann die kassierten Bußgelder nun doch nicht wie angekündigt per Gnadenerlass der Bezirksregierung Köln zurückzahlen.

«Das geht nicht, wie sich das die Stadt Köln vorstellt», sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Bodo Klein.

Das Mittel des nordrhein-westfälischen Gnadenerlasses könne nur in besonderen Härtefällen angewendet werden und gelte auch nicht rückwirkend.

Von Februar bis Dezember 2016 war auf der Autobahn 3 am Kreuz Heumar 400 000 Mal geblitzt worden.

Wegen des Baus einer Lärmschutzwand war das Tempolimit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde heruntergesetzt worden - es fehlte jedoch das entsprechende Schild am Ende der Baustelle.

Erst gestern hatte die Domstadt daher mitgeteilt, dass sie sich mit der Bezirksregierung auf einen Gnadenerlass geeinigt habe.

Im Einzelfall sollte eine Erstattung geprüft werden.

Laut Bezirksregierung gibt es aber eine Alternative für die Autofahrer, ihr Geld zurückzubekommen: «Natürlich kann jetzt jeder einen Antrag bei der Stadt stellen auf Wiederaufnahme des Verfahrens.»

Die Stadt Köln müsse diesen Antrag bewerten und entscheiden.

Quelle: dpa