Vorläufiger Rodungsstopp im Hambacher Forst
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine überraschende Entscheidung gefällt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine überraschende Entscheidung gefällt.
In einem Eilverfahren entsprachen die Richter dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Zur Bergündung heiß es, die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine "vollendeten, nicht rückgängig zu machenden Tatsachen geschaffen" würden.
Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern. Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse.
Umweltschutzorganisationen reagierten hocherfreut über den Rodungsstopp. "Das ist ein großer Erfolg unserer langjährigen Bemühungen und eine Zäsur in Nordrhein-Westfalen", sagte ein BUND-Sprecher.
Quelle: dpa