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Rheinland-Pfalz: Bad Ems

Landtagswahl 2021 könnte notfalls komplett reine Briefwahl sein

Wählen in der Corona-Pandemie ist eine Herausforderung, doch der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Marcel Hürter hat auch dafür eine Lösung: Die Abstimmung für den 18. Landtag in RLP soll im Extremfall auch zu 100 Prozent als Briefwahl möglich sein.

Im Extremfall 100%-ige Briefwahl möglich

Die rheinland-pfälzische Landtagswahl könnte notfalls in einer weiter verschärften Corona-Krise zur Vermeidung von Ansteckungen auch komplett eine Briefwahl sein. Der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Marcel Hürter geht nach wie vor vom 14. März 2021 als Wahltermin aus. "Eine Verschiebung der Landtagswahl ist nicht notwendig und nicht sinnvoll", sagte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die Landeswahlleitung treffe vielfältige Vorsorge. So könne erstmals in der Geschichte von Rheinland-Pfalz mit dem Druck von 3,2 Millionen Briefwahlumschlägen "im Extremfall ein 100-prozentiger Briefwahlbedarf abgedeckt werden. Überzählige Umschläge können für die Bundestagswahl im September 2021 verwendet werden."

Deutlicher Anstieg bei Zahl der Briefwähler zu 2016 erwartet

Das Bundesland hat fast 4,1 Millionen Einwohner, von denen 3,1 Millionen wahlberechtigt sind.
100.000 Briefwahlumschläge sind somit eine Reserve für etwaige Pannen, heißt es bei der dpa. Auch ohne einen Extremfall rechnet Hürter nach eigenen Worten angesichts des hochansteckenden Coronavirus mit "einem deutlichen Anstieg" des Anteils der Briefwähler im Vergleich zur Landtagswahl 2016. Damals erreichte diese Quote schon 30,6 Prozent - die Wähler müssen mittlerweile nicht mehr einen triftigen Grund angeben, wenn sie die Briefwahl dem Gang zum Wahllokal vorziehen. Auch bei der US-Präsidentschaftswahl jetzt in Corona-Zeiten war die Zahl der Briefwähler ungewöhnlich hoch.

Briefwahl verpflichtend in stark Corona betroffenen Bezirken?

Die Regierungsfraktionen im Mainzer Landtag wollen mit einem neuen Gesetz auch in einzelnen Wahlkreisen oder Stimmbezirken mit besonders hohen Infektionszahlen, in denen eine klassische Wahl nicht ratsam ist, ermöglichen, dass die Abstimmung verpflichtend als Briefwahl organisiert wird. Hürter teilte gegenüber der dpa weiter mit: "Das Team der Landeswahlleitung wird personell so verstärkt, dass im Falle einer Covid-19-Erkrankung eine zusätzliche Absicherung gegeben ist." Der Landeswahlleiter, der zugleich Präsident des Statistischen Landesamtes in Bad Ems ist, rät wiederum den Kommunen mit Blick auf ihre Wahlvorstände, "rechtzeitig einen Pool mit Ersatzmitgliedern zu bilden".

"Verhüllungsverbot" beim Wählen im Wahllokal

Die Landeswahlleitung habe zusammen mit dem Gesundheitsministerium in Mainz Empfehlungen ausgearbeitet, die unter anderem ausreichend große Wahllokale vorsähen, um für alle anwesenden Wähler und Wahlhelfer den Mindestabstand von eineinhalb Metern voneinander zu gewährleisten. Auch die Maskenpflicht gilt grundsätzlich im Wahllokal. Wahlhelfer und Wähler unterliegen allerdings laut Landeswahlgesetz im Sinne der Feststellung ihrer Identität einem "Verhüllungsverbot". Wähler müssen demnach ihre Masken am Tisch des Wahlvorstands kurzzeitig vom Gesicht entfernen.

Der Wahlvorstand im Wahllokal soll statt mit Maske mit Gesichtsvisieren hinter Plexiglasscheiben sitzen. Nur wenn Wahlhelfer diesen Platz verlassen, müssen sie eine Maske aufziehen. Sie sollen auch Schutzhandschuhe bekommen. Zusätzlich müssen die Wahllokale ausreichend belüftet werden. Stifte für Wähler müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Bürger können auch eigene mitbringen.

Quelle: dpa