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Kinderzimmer statt Klassenzimmer

Coronavirus: Kitas und Schulen ab Montag in RLP geschlossen

Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben ab Montag (16.03.2020) bis zum Ende der Osterferien auch in Rheinland-Pfalz geschlossen. An allen Standorten soll es jedoch eine Notbetreuung geben. Was betroffene Familien sowie Schüler nun wissen müssen...

Schulen und Kitas bleiben geschlossen

Um die Ausbreitung des Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern, teilte das Ministerium für Bildung in einer offiziellen Pressemeldung bereits am Freitag, 13.03.2020 mit, dass ab Montag, den 16.03.2020 Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen bleiben. Eine Notbetreuung wird vor Ort ermöglicht. 

Notbetreuung in Schulen

In allen Schulen des Landes findet ab Montag, den 16.3.2020 eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler statt. Dies gilt nicht für die Schulen, die bereits aus Infektionsschutzgründen vom Gesundheitsamt geschlossen wurden, heißt es in einer Pressemeldung des Ministeriums für Bildung vom 15. März 2020. Lehrerinnen und Lehrer treten den Dienst an ihrer Schule an. Die Schulen sind auch ab Montag weiterhin erreichbar.

Der bereitgestellte Notbetrieb in den rheinland-pfälzischen Schulen und Kindergärten ist offenbar ohne größere Probleme angelaufen. Laut Bildungsministerium kamen vielerorts überhaupt keine Schüler, so daß noch nicht einmal eine Notbetreuung stattfinden mußte.

Vorab hatte das Ministerium um Rückmeldungen über ein Online-Portal gebeten, der Befund bislang: reibungsloser Ablauf. Allerdings: Die meisten der rund 1.600 Schulen und mehr als 2.500 Kitas haben den Notbetrieb erst heute auf die Beine gestellt, schon morgen könnte der Bedarf also größer sein. Ein Fragezeichen steht hinter den Schulbussen: Mancherorts fahren sie regulär, mancherorts gar nicht, kritische Lehrer fragen sich, ob ein Bus-Transport überhaupt sinnvoll ist, wenn man größere Gruppen gerade vermeiden will.

Wer kann die Notbetreuung nutzen?

Grundsätzlich werden Eltern gebeten, ihre Kinder - wenn möglich - nicht in die Schule zu schicken. Kinder von Eltern, deren Arbeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nötig ist und die keine andere Betreuungsmöglichkeit finden, könnten weiter betreut werden. Eine Notbetreuung soll demnach unter anderen für Polizisten, Feuerwehrleute, Beschäftigte im Gesundheits- und Justizwesen, Lehrer und Erzieherinnen sowie Beschäftigte der Elektrizitäts- und Wasserversorger gewährleistet werden. Die Liste sei jedoch nicht abschließend und soll je nach der weiteren Entwicklung angepasst werden.

Auch für Alleinerziehende soll es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geben. Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, werden weiterhin geöffnet bleiben.

Fahren weiterhin Schulbusse?

Die Schülerbeförderung soll weitgehend regulär stattfinden, damit Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, zur Schule kommen können. Regional könne es dennoch zu Ausfällen kommen - auch, weil Fahrer sich krankgemeldet hätten. Niemand könne deshalb derzeit garantieren, dass alle Abläufe überall reibungslos funktionieren werden, so Bildungsministerin Stefanie Hubig. 

Schulpflicht bleibt bestehen

Die Zeit ab dem 16.3.2020 sind keine verlängerten Osterferien, sondern weiterhin Schulzeit, in der alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt werden.

- Schülerinnen und Schulen in der Notfallbetreuung erhalten ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot.

- Schülerinnen und Schüler, die zu Hause bleiben, erhalten von ihrer Schule differenzierte Lern- und Unterrichtsmaterialien.
 

Finden Abiturprüfungen statt?

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern grundsätzlich wie geplant durchgeführt. Insbesondere die Prüfungen für das mündliche Abitur können planmäßig ab dem 16. März stattfinden. Schulen, die diesen Termin aus organisatorischen Gründen nicht halten können, können die Prüfungen verschieben. Allen Schülerinnen und Schülern wird ermöglicht, ihre Prüfung abzulegen, ggf. auch zu ei-nem späteren Zeitpunkt. Die Schulen haben die Abiturientinnen und Abiturienten über den Zeitpunkt für die mündliche Prüfung informiert.