„Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, greifen Sicherheitsmechanismen“, erläuterte der Sprecher der Staatskanzlei die Regelung. Dies war nach der Video-Schalte der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin in der vergangenen Woche so entschieden worden.
Für den Einzelhandel hieße das: Rückkehr zum Termin-Shopping. Dabei gilt: Ein Kunde auf 40 Quadratmetern mit Terminvereinbarung und Kontaktverfolgung. Möglich seien zudem wieder Einschränkungen in Wirtschaft, Kultur und Sport, sagte der Sprecher der Staatskanzlei. „Einzelheiten werden von den jeweilig betroffenen Kommunen in Allgemeinverfügungen geregelt.“
Heißt für alle Bürger*innen in Rheinland-Pfalz: In den nächsten Tagen sollte unbedingt auf die Beschlüsse und Mitteilungen der jeweiligen Kommune geachtet werden!
Wie hoch ist die Inzidenz in meinem Landkreis?