Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz lockert Quarantäne-Regeln für Kitas und Schulen

Angesichts der steigenden Corona-Zahlen ohne schwere Krankheitsverläufe lockert Rheinland-Pfalz seine Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas.

Neue Quarantäne-Regeln auf einen Blick

In den Klassen soll in Zukunft nur noch der oder die Infizierte zu Hause bleiben und nicht mehr die engen Kontaktpersonen. Eine Quarantäne für alle in einem Zwei-Meter-Umkreis entfällt jetzt. Stattdessen kann die gesamte Klasse zurück in den Unterricht kommen und werden täglich getestet. In den Kitas gilt Ähnliches für Kinder und Personal. Allerdings reicht hier ein Test und nicht fünf in Folge. Die neue Regelung soll ab nächster Woche gelten und den Schulen die Arbeit erleichtern, sagt Bildungsministerin Stefanie Hubig.

Hohes Schutzniveau und sehr hohe Impfquote an Schulen

„Unsere Schulen haben ein sehr hohes Schutzniveau, zusätzlich dazu haben wir eine sehr hohe Impfquote an unseren Schulen. Gleichzeitig mussten viel zu viele gesunde Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben. Deshalb müssen sich – so wie in der Vergangenheit und wie in der überwiegenden Zahl der anderen Länder auch – künftig wieder ausschließlich infizierte Personen absondern. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn. Weiterhin bleibt es dabei, dass sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testet. Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche hochgefahren“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an. Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.

Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung

„Auch bei den Kitas sehen wir sehr hohe Quoten bei der Immunisierung und der Auffrischungsimpfung des Personals. Bei den Kleinsten ist es weiter notwendig, dass sich im Fall einer Infektion als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme auch unmittelbare Kontaktpersonen zunächst absondern, wie dies im Moment geschieht. Zugleich haben die Kinder ein Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung und die Kitas sind Orte des sozialen Miteinanders, die die Kinder für ihre Entwicklung ebenso brauchen. Um auch dem Betreuungsbedarf vieler Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihres Kindes möglich, ihr Kind am folgenden Tag wieder in die Kita zu bringen. Wenn es die Infektionslage erforderlich macht oder als zusätzliche Schutzmaßnahme gewünscht wird, können die Kitas auch nach eigenem Ermessen feste Kohorten bilden“, erläuterte die Ministerin.

Quelle: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz