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Nordrhein-Westfalen: Bonn

Schuldfähigkeit des Siegauen-Vergewaltigers wird geprüft

Der Prozess wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung wird ab heute neu aufgerollt.

Nach erstem Prozess elfeinhalb Jahre Haft

Im ersten Prozess hatte das Bonner Landgericht den 32-jährigen Angeklagten zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter hatte zwar aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens eine Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angenommen - die habe seine Steuerungsfähigkeit während der Vergewaltigung einer jungen Camperin aber nicht eingeschränkt, hieß es damals. Das sah der Bundesgerichtshof nicht ausreichend belegt, deshalb muss der Fall jetzt neu verhandelt werden.