Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Nordrhein-Westfalen: Bonn

Bis zu 80 Vögel auf dem Balkon: Tauben-Frau fliegt aus Wohnung

Weil sie immer wieder dutzende Stadttauben auf ihrem Balkon gefüttert hat, muss eine Tierfreundin aus ihrer Mietwohnung in Bonn ausziehen. Das hat nun ein Gericht entschieden.

Rund 80 wildlebende Tauben und Ratten gefüttert

Die Frau, die seit 1999 in dem Mehrfamilienhaus wohnt, hält seit fünf Jahren ihre Brieftauben in einer Voliere auf dem Balkon. Durch das zusätzliche Anfüttern von wildlebenden Tieren wurden offensichtlich auch vermehrt Ratten angezogen, die sie auch noch mitversorgt haben soll.

Nachbarn beschwerten sich in den letzten Jahren immer wieder über Kot und Federn in der Wäsche sowie auf ihren Balkonen. Viele trauten sich sogar wegen der angelockten Ratten nicht mehr Türen und Fenster zu öffnen. Neben dem Dreck beschwerte sich ein Mieter noch über die akustische Belästigung der zahlreichen Flügelschläge bei An- und Abflug der Tauben.

Mieterin droht nun Räumungsklage

Die Mieterin wurde bereits im Juli 2017 aufgefordert die Voliere abzubauen, das Füttern einzustellen und angesiedelte Ratten zu beseitigen. Als sie dem nicht nachkam, wurde ihr fristlos gekündigt. Da sie trotzdem nicht auszog und die Kündigung berechtigt war, wurde jetzt die Räumung angeordnet.

Wie am Donnerstag mitgeteilt wurde, hat das Amtsgericht der Klage des Vermieters des Mehrfamilienhauses stattgegeben.

Die Fütterung von Stadttauben, so die richterliche Begründung, sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar: „Von diesen Vögeln gehen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus.“ (Az.: 204 C 204/17)

Quelle: dpa