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Nordrhein-Westfalen: Köln

Putzmittel in Limo-Flasche: Ladenbesitzer steht vor dem Landgericht

Ein Ladenbesitzer bewahrte in einer Limo-Flasche ein ätzendes Mittel auf. Ein Freund von ihm trank davon. Jetzt hat das Landgericht Köln entschieden.

Ammoniaklösung statt Limonade

Das Landgericht in Köln entschied am Donnerstag, den 30.06.2022, dass der Ladenbesitzer für die schwere Vergiftung haften muss (Az.: 12 O 459/19). Der Freund des Besitzers hatte die Flasche im Kühlschrank entdeckt, sich ein Glas eingefüllt und in einem Zug ausgetrunken. Statt Limonade war allerdings Putzmittel, eine Ammoniaklösung namens „Salmiakgeist“, die der Besitzer zum Reinigen von Platinen verwendet. Das Mittel verätzte ihm die Speiseröhre, sowie den Magen.

Aus dem Versteck in den Kühlschrank

Der Freund verklagte den Besitzer den Ladenwerkstatt auf 19.750 Euro Schmerzensgeld und alle Schäden, die er erlitt. Dieser lehnte jedoch jede Haftung ab. Er habe die Flasche hinter dem Sofa seiner Werkstatt versteckt. Der Praktikant habe die Flasche dort entdeckt und ohne sein Wissen in den Kühlschrank gestellt. Sein Freund habe zudem am Kühlschrank hinter der Ladentheke nichts zu suchen.

Das Landgericht sah das anders: Der Besitzer der Ladenwerkstatt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er hätte Vorkehrungen dafür treffen müssen, damit Dritte die Chemikalie nicht trinken. Das Versteck hinter dem Sofa sei kein ausreichender Schutz.

Opfer hat geringe Mitschuld

Das Gericht ging nach der Vernehmung der Zeug*innen davon aus, dass der Freund sich sehr wohl am Kühlschrank bedienen durfte. Dem Opfer wurde jedoch eine geringe Mitschuld attestiert. Der Kläger hätte die farblose, nicht perlende Flüssigkeit aus der bereits geöffneten Glasflasche trotz des Limonadenetiketts nicht einfach ungeprüft trinken dürfen.

Quelle: dpa