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Hessen: Fischbach

Prozess um Sahra wird neu aufgerollt

Ab Mitte April geht es vor dem Landgericht Neubrandenburg noch einmal um den grausamen Tod der 32-Jährigen.

Nötig ist der neue Prozess, weil der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen 52-Jährigen aufgehoben hat. Das erste Urteil lautete fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge. In der neuen Verhandlung soll nun geklärt werden, ob der Mann überhaupt schuldfähig war. Der Mann hatte Sarah gefesselt, mit einer Peitsche misshandelt und dann sterben lassen.