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Diese Städte sind bisher betroffen

Vermeintliche Bettler in Wohngebieten unterwegs

Immer wieder tauchen ganze Gruppen vermeintlicher Bettler im Raum Trier auf. Diese schauen sich in Wohngebieten um oder klingeln sogar an Haustüren. Dabei kann es sich auch um das Erkundschaften geeigneter Einbruchsobjekte handeln.

Bitten mit Bettelzetteln um Geld

In den letzten Tagen häufen sich die Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Polizei bettelnde Personengruppen melden. Am Mittwoch wurden in Reinsfeld und Kell am See sowie am Donnerstag in Konz, Saarburg, Wasserliesch und Oberemmel Fälle gemeldet. Das Bild ist immer das Gleiche: Meist osteuropäische Männer und Frauen, manchmal auch mit Kinderwagen, gehen durch die Wohngebiete, schauen sich interessiert um und klingeln an verschiedenen Haustüren oder sprechen Anwohner auf der Straße an. Sie halten einen Bettelzettel hin oder bitten um Geld oder etwas zu essen und gehen dann eilig weiter. Kommt das den Anwohnern merkwürdig vor und rufen sie die Polizei, folgt eine Überprüfung der Personen. In den genannten Fällen waren einige der Überprüften polizeilich bekannt - zum Teil wegen verschiedener Eigentumsdelikte.

Betteln ist keine Straftat

Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Allerdings ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird oder sich die Person trotz ablehnender Haltung des Hausbewohners nicht entfernt oder beleidigend wird. In den aktuellen Fällen im Bereich der Polizeiinspektionen Saarburg und Hermeskeil hat die Polizei bisher kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.

Die Polizei bittet alle, die auf ähnliche Weise um Spenden gebeten werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit. Denn es kommt auch vor, dass das Klingeln an der Haustür und das Betteln für Trickdiebstähle oder zum Überprüfen günstiger Einbruchsgelegenheiten genutzt wird. Verallgemeinern sollte man dies jedoch nicht, denn nicht alle Menschen führen Böses im Schilde, wenn sie an der Haustür um Spenden bitten.

Vorsichtig sein!

Dennoch rät die Polizei zur Vorsicht:

  • Haltet die Hauseingangstüren stets geschlossen und prüft wer ins Haus will bevor man öffne
  • Achtet auf  fremde Personen auf dem Grundstück oder in der Nachbarschaft
  • Wenn Dir verdächtige Personen auffallen, rufe sofort die Polizei 
  • Treffe keinesfalls selbst Maßnahmen, um die Personen aufzuhalten
  • Notiere die Kennzeichen mitgeführter Autos und merke Dir die Personenbeschreibungen

Quelle: Polizeipräsidium Trier