Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Allerdings ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird oder sich die Person trotz ablehnender Haltung des Hausbewohners nicht entfernt oder beleidigend wird. In den aktuellen Fällen im Bereich der Polizeiinspektionen Saarburg und Hermeskeil hat die Polizei bisher kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.
Die Polizei bittet alle, die auf ähnliche Weise um Spenden gebeten werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit. Denn es kommt auch vor, dass das Klingeln an der Haustür und das Betteln für Trickdiebstähle oder zum Überprüfen günstiger Einbruchsgelegenheiten genutzt wird. Verallgemeinern sollte man dies jedoch nicht, denn nicht alle Menschen führen Böses im Schilde, wenn sie an der Haustür um Spenden bitten.