Mainzer Landgericht entscheidet
Gerichts-Schlappe für Nürburgring-Handwerker
Das Mainzer Landgericht hat die Schadenersatzklage eines Landschaftsbauers aus Remagen abgewiesen.
Das Mainzer Landgericht hat die Schadenersatzklage eines Landschaftsbauers aus Remagen abgewiesen.
Der Betrieb hatte den zu groß geratenen Freizeitpark an der Rennstrecke mitgestaltet. Seitdem wartet er auf den Lohn von 1,2 Millionen Euro. Weil der Landschaftsbauer befürchtete, aus der Insolvenzmasse nicht genügend Geld zu bekommen, hatte er das Land auf Schadenersatz verklagt. Dafür gibt es nach Auffassung der Kammer aber keine Verpflichtung.