Weitere Kontaktbeschränkungen, Schulen im Heimunterricht
Die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung ist in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und verlängert den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021.
Die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung ist in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und verlängert den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021.
Durch die neue Verordnung werden Kontakte weiter reduziert. „Wir haben für Rheinland-Pfalz im Ministerrat eine Lösung gefunden, die lebensnah ist. Die Festlegung, ein Haushalt plus eine weitere Person, ist im Grundsatz richtig. Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr“, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings sei in Rheinland-Pfalz eine wichtige Ausnahme beschlossen worden. So seien Kinder bis einschließlich 6 Jahre davon ausgenommen, ebenso gebe es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.
„Für uns stehen Sicherheit und Planbarkeit für Schülerschaft, Lehrerschaft und Eltern im Vordergrund“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für den gesamten Januar gilt: An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021. „Wir stellen weiter eine Betreuung sicher für die Schüler und Schülerinnen, die nicht zu Hause bleiben können. Wir sehen aktuell, dass die Familien sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen“, so die Ministerpräsidentin. Die Schulen sind für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf offen, die nicht zuhause betreut werden können. Sie haben dort ihren Platz für den Fernunterricht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.
„Für Kitas gilt weiter: Alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, dürfen in ihre Kita kommen. Wir appellieren dringend an die Eltern und Arbeitgeber, dass die Kinder, wenn immer möglich, zu Hause betreut werden können“, so die Ministerpräsidentin.
„Wir werden die Regelung zur Bewegungsbeschränkung in Hotspot-Regionen ähnlich wie Ausgangsbeschränkungen in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen gemäß der Hotspot-Strategie (§ 23 Abs. 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung) regeln. In Rheinland-Pfalz ist ohnehin vorgesehen, dass bei Überschreitung der Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege der Allgemeinverfügung ergriffen werden.
Diese Praxis hat sich während der Zeit der aktiven Anwendung des Warn- und Aktionsplans in den Taskforces bewährt“, so die Ministerpräsidentin.
In Kantinen und Mensen ist ein Verzehr vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dann gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt am Platz) und die Pflicht zur Kontakterfassung. „So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen können. Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht.
„Neben Schutzmaßnahmen bleibt das Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen das Corona-Virus. Wir haben Stand Donnerstagabend 20.792 Menschen der Priorisierungsgruppe 1 impfen können. Darunter sind 12.776 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, 4.871 in Krankenhäusern und 3.145 Menschen in den Impfzentren. Ich habe mich gestern selbst vor Ort davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe sind. Wir haben alle 31 Impfzentren geöffnet. Anders als in anderen Bundesländern, können wir eine wohnortnahe Impfung sicherstellen; auch wenn wir mangels Impfstoff noch nicht unter Volllast fahren können“, sagte die Ministerpräsidentin.
„Die Terminvergabe für die Impftermine läuft sehr gut. Stand heute Nachmittag haben 47.000 Menschen einen Termin für die Impfung im Impfzentrum erhalten. Für weitere rund 76.000 Menschen ist eine vollständige Terminregistrierung erfolgt. Alle, die sich online bis Mittwoch registriert haben, erhalten noch in dieser Woche eine E-Mail mit ihrem Termin“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Auch in den Krankenhäusern habe ich eine große Impfbereitschaft erlebt. Bei aller berechtigten Ungeduld dürfen wir eins nicht vergessen: Seit Weihnachten war bis vorgestern erst ein Impfstoff zugelassen. Seit dem 27. Dezember haben wir den Impfstoff bekommen und sofort mit mobilen Teams die besonders gefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen aufgesucht. Wir haben immer versprochen: Wir impfen schnell und sicher. Daher sind die Aufklärungsgespräche wichtig. In einigen Einrichtungen dauert es daher länger“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wisse, dass es auch für die Häuser eine große Herausforderung sei. „Es gibt aber auch viele Einrichtungen, die sehr schnell impfbereit waren. So haben zum Beispiel die Vereinigten Hospitien in Trier, das Seniorenzentrum Barmherzige Brüder in Saarburg oder das Senioren- und Pflegeheim Holderbusch in Lorscheid sehr schnell die Voraussetzungen für die Impfbereitschaft in ihren Häusern geschaffen. Dort konnten in kürzester Zeit mehr als 80 Prozent ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sowie mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft werden. Als Erfolgsrezept nannten die Einrichtungen: Frühzeitige Information und Aufklärung für die Bewohner und Bewohnerinnen und Zugriff auf eigene Ärzte und motivierbare Ärzte. Ich appelliere daher an die Einrichtungsleitungen, gemeinsam mit den Hausärzten, die die Einrichtung betreuen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Impfungen in Eigenverantwortung durchzuführen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Quelle: Pressemeldung und Pressekonferenz Land RLP