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Rheinland-Pfalz

Neue Corona-Lockerungen in RLP im Überblick

Die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz tritt in Kraft - und bringt weitere Lockerungen für Menschen und Veranstaltungen im Land.

Die wichstigesten Änderungen

Judo-Sportler dürfen wieder trainieren, in der Kirche darf wieder gesungen werden und Konzertveranstalter können mehr Besucher in den Saal lassen: Am Mittwoch ist in Rheinland-Pfalz die nächste Stufe der Lockerungen in Kraft getreten.

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen in der bereits zehnten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie gilt bis Ende August.

VERANSTALTUNGEN

Wieder erlaubt sind Veranstaltungen im Freien mit höchstens 350 gleichzeitig anwesenden Menschen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen - bisher lag diese Höchstgrenze bei 250 Personen. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu 150 Menschen gleichzeitig anwesend sein statt bislang nur 75. Dabei gilt unter anderem eine Pflicht zur Erfassung der Kontakte, aber am Sitzplatz gibt es keine Maskenpflicht.

„Je mehr gelockert und geöffnet wird, umso besser“, sagte dazu eine Sprecherin der mainzplus Citymarketing. Der städtische Veranstalter hat sich mit neuen Formaten wie „Kulturgärten“ im Freien an die Corona-Einschränkungen angepasst. „Das können wir jetzt weiter ausbauen, auch wenn wir von den bisherigen Möglichkeiten immer noch weit entfernt sind“, sagte die Sprecherin. Bei der landeseigenen Kulturstiftung Villa Musica sagte Geschäftsführer Karl Böhmer, wegen des weiter geltenden Abstandsgebots sei es in den kleinen Aufführungsräumen in Mainz oder auf der Burg Trifels nicht möglich, mehr Publikum einzulassen. „Aber die Landesverordnung signalisiert eine gewisse Normalität und unterstreicht, dass es zulässig ist, auch in Paaren im Raum zu sitzen.“

PRIVATFEIERN

Familienfeste oder Hochzeiten sind wieder möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird, höchstens 75 Gäste kommen und das Fest so organisiert wird, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen. Nach Möglichkeit sollen aber Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten und feste Sitzplätze eingerichtet werden.

SPORT

In Gruppen von bis zu zehn Menschen sind Training und Wettkämpfe wieder zulässig; dies gilt auch für sogenannte Kontaktsportarten wie Judo. Abweichend davon gelten für die obersten drei Fußball-Ligen die Bestimmungen der Deutschen Fußball Liga (DFL).

GOTTESDIENSTE

Chor- und Gemeindegesang sind wieder erlaubt, sofern dabei ein doppelter Abstand von drei Metern eingehalten wird. Dies sollte aber nach Möglichkeit im Freien geschehen, heißt es in der Verordnung. Dies gilt auch für die Blasmusik, bei der ebenfalls „mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist“.

Quelle: dpa