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Rheinland-Pfalz: Mainz

Alle Corona-Lockerungen für Rheinland-Pfalz auf einen Blick

Was ist in Zukunft in Rheinland-Pfalz erlaubt? Wo gibt es Lockerungen? Wir geben einen Überblick über die neuen Bestimmungen.

Neue Lockerungen von Kontaktverbot bis Kita-Öffnung

Der Bund will die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Deutschland weitgehend den Ländern überlassen.

In Rheinland-Pfalz werden wieder Kontakte mit mehr Menschen außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt. Ab wann das gilt, muss das Kabinett nächste Woche noch festlegen. Was sicher ist: Die Gastronomie kann kommenden Mittwoch, den 13. Mai wieder öffnen, Hotels fünf Tage später - beide mit Einschränkungen. Alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis zu den Sommerferien für alle geöffnet werden, die das möchten. 

Neuinfektions-Obergrenze gesetzt

Allerdings gibt es Auflagen für sämtliche Lockerungen: Die Länder müssen sicherstellen, dass in Kreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. In Rheinland-Pfalz waren innerhalb der vergangenen zwei Wochen 24 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern im Kreis Alzey-Worms der höchste Wert.

Überblick über die neuen Bestimmungen:

KONTAKTVERBOT

Künftig sollen sich Menschen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen. Zwei Familien nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach einer Bund-Länder-Schalte am Mittwoch als Beispiel. So könnten zwei Paare auch mal wieder zusammen essen gehen und die Kinder sich solange miteinander beschäftigen. Diese Regelung sei sehr lebensnah. "Wir haben aber noch viele, viele Detailfragen zu klären." Ab wann die neue Bestimmung gilt, muss das Kabinett nächste Woche noch festlegen.

Seit 24. März durften sich die Menschen in Rheinland-Pfalz in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. 

KITAS

Sie sollen bis zu den Sommerferien bei Bedarf für alle Kinder geöffnet werden. Bis Anfang Juli werde der Betrieb in den Kindertagesstätten erweitert "für alle, die das möchten und deren Eltern das möchten", sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Eine hundertprozentige Vollbesetzung könne es zwar nicht geben, zumindest stundenweise solle die Kita-Betreuung aber möglich sein.

SCHULEN

Die Schulen werden zum 25. Mai für die dritten, fünften und sechsten Klassen geöffnet. Am 8. Juni folgen die übrigen: Die Klassen eins, zwei, sieben, acht und neun. Mitte Juni sollen alle Schüler wieder in der Schule sein und nach einem rollierenden System unterrichtet werden - am 6. Juli beginnen die Sommerferien. Bereits zum 18. Mai sei für weitere Klassen der Berufsbildenden Schulen eine Rückkehr zum Präsenzunterricht vorgesehen.

GASTRONOMIE

Restaurants, Cafés und Gaststätten können ab dem 13. Mai öffnen - drinnen und draußen, aber nur unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Los gehen kann es dann auch wieder für die Fahrgastschifffahrt. Sie werde gleichgesetzt mit den Gastronomen, sagte Dreyer.

TOURISMUSBETRIEBE

Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Kunden mit eigenen sanitären Einrichtungen sollen fünf Tage später am Montag (18. Mai) öffnen dürfen. Sie müssen auch die Schutzmaßnahmen einhalten. Gleiches gilt für Familienferienstätten oder Jugendherbergen.

BREITENSPORT

Er wird im Freien ausgeweitet. Allerdings müssten die Abstandsregeln eingehalten werden, und es dürfe keine Wettkampf- oder wettkampfähnliche Situation entstehen, sagte Dreyer. Ein Termin und Einzelheiten müssten noch festgelegt werden. Schwimmbäder oder andere Indoor-Sporteinrichtungen bleiben bis auf weiteres dicht.

KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS oder andere „körpernahe Dienstleistungen“

Sie können auch am nächsten Mittwoch (13. Mai) wieder öffnen – nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung von Hygienestandards. Auch Volkshochschulen und Weiterbildungsträger können dann wieder aufmachen, müssen aber Regeln wie die Schulen befolgen.

GROSSVERANSTALTUNGEN

Volks-, Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen mit vielen Teilnehmern bleiben bis mindestens 31. August verboten. Auf eine Teilnehmerzahl für eine Großveranstaltung hat sich Rheinland-Pfalz nicht festgelegt. Zahlen seien nicht besonders überzeugend, sagte Dreyer. Eine Open-Air-Veranstaltung mit 100 Zuschauern, die jeweils anderthalb Meter voneinander entfernt sitzen, sei unbedenklicher als 50 Zuschauer, die eng aufeinander sitzen oder 500 Teilnehmer, "von denen jeder steht und tut, was er will". Die Regierung werde eine Kategorisierung auf den Weg bringen.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Hier wird das Besuchsverbot aufgehoben. Von Donnerstag (7. Mai) an sei ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag und Bewohner erlaubt, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Auch beim Ausgang für Bewohner kommen Erleichterungen. Die neue Verordnung soll zunächst für 14 Tage gelten.

FAHRSCHULEN

Auch sie können Dreyer zufolge für alle Führerscheinklassen ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Quelle: dpa