Öffentliche Veranstaltungen im Freien dürfen von Mittwoch an mit bis zu 100 Menschen wieder durchgeführt werden. Diese Lockerung steht jedoch in enger Verbindung mit der Einhaltung folgender Bedingungen:
- Zugangskontrollen
- Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit
- die Wahrung der Abstandsregeln
- eine weitgehende Beschränkung des Begegnungsverkehrs
- das Tragen von Mund-Nasen-Masken
- die Vorlage von Hygienekonzepten
Ab dem 10. Juni gilt für Großveranstaltungen im Freien eine Personengrenze von bis zu 250 Personen, für Veranstaltungen im Innenraum bis zu 75 Personen. Ab dem 24. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen im Innenbereich wieder möglich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen höhere Personenzahlen zugelassen werden können.
Von Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein- oder Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen soll bis zum 31. August abgesehen werden.