Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen beraten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Dienstagabend über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Einige Entwurf-Punkte sind dabei bereits durchgesickert, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Lockerungen sieht der Entwurf dabei nicht vor.
Diese Maßnahmen schlägt der Bund demnach vor, wie es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten steht:
- Regeln für Restaurants und Alkoholausschank
Um eine korrekte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, sollen Ordnungsbehörden Verstöße etwa bei falschen persönlichen Angaben in Restaurants mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegen können. Der dringende Appell an Bürgerinnen und Bürger: Diese sollten bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen „durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen“ unterstützen.
In besonders betroffenen Regionen will der Bund zudem unter bestimmten Bedingungen auch den Alkoholausschank begrenzen lassen. Um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren, müssten bei ansteigendem Infektionsgeschehen „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“.
- Private Feiern und Grenzwerte bei Neuinfektionen
Offen ist, ob die Obergrenze von 25 Personen für private Feiern nur gelten soll, wenn bestimmte Grenzwerte bei den Neuinfektionen überschritten werden. In dem Entwurf heißt es in sogenannten eckigen Klammern, die Länder würden Regelungen zu Teilnehmerzahlen bei Festen erlassen, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Zahl von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten ist. Das bedeutet laut dpa, dass über die kritische Zahl von Neuinfektionen für diese Regelung in der Konferenz noch verhandelt werden muss.
Eine Festlegung niedrigerer Werte durch ein Land oder eine Kommune bleibt nach dem Entwurf jeweils möglich. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Sollten in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden, müssten weitere Maßnahmen erlassen werden, heißt es in dem Papier weiter. Insbesondere solle dann die Teilnehmerzahl weiter begrenzt werden - nach den Vorstellungen des Bundes auf höchstens zehn Teilnehmer in privaten Räumen und höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen Räumen.
- Frühwarnsystem geplant - Corona-Warnampel nicht ausdrücklich genannt
Eine von NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagene Corona-Warnampel wird im Entwurf nicht ausdrücklich erwähnt. Es heißt aber, die Länder würden bereits vor Erreichen einer Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden“.
- Fieberambulanzen für die Herbst- und Winterzeit
Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der gleichzeitig zu erwartenden Grippewelle in der Herbst- und Winterzeit schlägt der Bund den Einsatz von Fieber-Ambulanzen vor. Um eine Überlastung vor allem von Krankenhäusern und Hausarztpraxen zu verhindern, könnten Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen helfen. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.
- AHA-Formel soll durch «L» für Lüften ergänzt werden
Gerade in der kalten Jahreszeit sollen zu der gültigen «AHA»-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstabe hinzugefügt werden: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. „Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern“, heißt es laut dpa.
- Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger
„Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein“, heißt es mahnend im Entwurf. Dies gelte gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als maßgebliche Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt hätten. Vorrangiges Ziel der Maßnahmen müsse sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.