Mord-Vorwurf fallen gelassen
Im Kölner Obdachlosenprozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Dabei ließ sie den Mordvorwurf fallen.
Im Kölner Obdachlosenprozess hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Dabei ließ sie den Mordvorwurf fallen.
Mordvorwurf im Kölner Obdachlosenprozess fallengelassen: Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am Mittag stattdessen, den 41 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Brandstiftung zu fünf Jahren Gefängnis zu verurteilen. Ursprünglich war dem aus Bulgarien stammenden Mann versuchter Mord vorgeworfen worden. Er soll im Juli vergangenen Jahres die provisorische Schlafstelle eines anderen Obdachlosen angezündet haben. Die beiden Männer sollen um 50 Euro gestritten gehabt haben. Die Verteidigung fordert Freispruch, weil es keine Beweise gebe.