Beamt*innen, Richter*innen und Versorgungsempfänger*innen erhalten zum 1. Dezember dieses Jahres 2,8 Prozent höhere Bezüge. Darüber hinaus erhalten Beamt*innen im aktiven Dienst eine steuerfreie Corona-Sonderzuzahlung von 1.300 Euro. Die Bezüge von Anwärter*innen werden pauschal um 50 Euro monatlich erhöht und erhalten eine Corona-Zuzahlung von 650 Euro. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag beschlossen werden.
Ein Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen, sowie eine Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem dritten Kind, sind ebenfalls vorgesehen.
Des Weiteren soll eine Entgeltumwandlung möglich sein, wenn geleaste Dienstfahrräder vom Land genutzt werden. Dies soll klimaneutrale Mobilität fördern.