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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Streit um Matratze landet vor dem Europäischen Gerichtshof

Rückgaberegeln für Online-Käufe sind im Prinzip klar definiert. Doch wie sieht es mit einer Matratze aus, wenn die Schutzhülle geöffnet ist? Das muss jetzt der EuGH entscheiden.

Ein Streit um die Rückgabe einer online gekauften Matratze landet vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Verfahren in der Sache ausgesetzt und den Fall dem EuGH in Luxemburg vorgelegt.

Es geht um eine Matratze, die ein Mann aus Mainz im Jahr 2014 gekauft hatte und wenig später wieder zurück geben wollte. Da er die Schutzfolie bereits entfernt hatte, verweigerte ihm der Online-Shop allerdings den Widerruf - der Mann klagte. 

Grundsätzlich gilt bei Online-Käufen ein Widerrufsrecht. Für versiegelte Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wie zum Beispiel Unterwäsche, schließt das Gesetz aber aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Der EuGH muss nun klären, ob auch Matratzen unter diese Regelung fallen. Falls ja, muss aus Sicht des Bundesgerichtshofes ebenfalls geklärt werden, wie eine Verpackung bei Matratzen auszusehen hat, um als Versiegelung zu gelten - und wie ein entsprechender Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts auszusehen hat.

Quelle: dpa