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Alles, was ihr dazu wissen müsst, im Kurzüberblick

Maskenpflicht ab 27.04.2020

Wo gilt sie? Was ist mit Kindern? Wie hoch ist das Bußgeld? Wir haben kurz und knapp die Infos aus der Verordnung für Rheinland-Pfalz für euch zusammengefasst.

  • Ab Montag, 27. April müssen wir in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eine Maske tragen. An der frischen Luft muss keine Maske getragen werden. Im eigenen Auto schon gar nicht, weil beim Autofahren das Gesicht nicht verhüllt werden darf.
  • Erforderlich ist lediglich eine einfache Alltagsmaske, keine medizinische Maske. Sie darf auch selbstgenäht sein. Im Notfall wird auch ein Schal akzeptiert.
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen in Rheinland-Pfalz keine Maske tragen. Ab 6 gilt jedoch die Maskenpflicht wie bei Erwachsenen.
  • Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, müssen das durch ein Attest nachweisen.
  • Wer ohne Maske erwischt wird, muss in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro zahlen. In der ersten Woche gibt’s aber noch eine „Schonfrist“.
  • Stoffmasken bitte regelmäßig waschen (am besten bei 90 Grad, ggf kurz in den Wasserkocher legen) oder wenigstens heiß bügeln. Auch einfache Vlies-Masken können nach Ansicht von Hygiene-Experten wiederverwendet werden. Sie sollten zunächst trocknen und dann kurz in den Backofen gelegt werden. Dann sterben die Viren ab.